Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die Beschlussfassung empfohlen.
Herr Albrecht, als Einreicher, bittet die Stadträte das Wort „stimmberechtigte“ einzufügen. Es muss heißen:
„Folgende Personen werden als stimmberechtigte Mitglieder in den Ältestenrat entsandt:“
Herr Schatz beantragt die Streichung des 2. Satzes im Absatz 2. Gestrichen werden soll „Diese benannten Personen sollten überfraktionell Anerkennung haben.“
Die Streichung wird zur Abstimmung gestellt und mit 19 Ja-, 9 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
Herr Siegel lehnt im Namen seiner Fraktion die Beschlussfassung ab. Er begründet, dass der 2. Anstrich und der 3. Anstrich im 4. Absatz der Beschlussvorlage gemäß § 45 Absatz 2 und Absatz 5 des Kommunalverfassungsgesetzes selbständig ohne Ältestenrat geregelt werden kann. Weiterhin werden Geschäftsordnungsfragen, durch die § 21 und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wernigerode geregelt.
Bei Klärungen die den Oberbürgermeister betreffen, kann eine neutrale Stelle (die Kommunalaufsicht) angehört werden.
Die SPD-Fraktion lehnt die Beschlussvorlage ab. Der Stadtrat hat die Aufgabe Sachfragen zu lösen und sich nicht mit sich selbst zu beschäftigen.
Die Fraktion DIE LINKEN. beantragt, falls es zur Abstimmung des Beschlussvorschlages kommt, die Einzelabstimmung der Kandidaten des Ältestenrates.
Herr Winkelmann spricht gegen eine Einzelabstimmung und schlägt eine Blockabstimmung vor.
Herr Wurzel erwidert, dass der Ältestenrat ein Gremium ist, dass das Vertrauen aller genießen sollte. Somit darf es keine Kampfabstimmung gegen einzelne Stadträte geben.
Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag.