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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Wernigerode.

               

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Buchungsstelle 1.2.6.01.5421000 40.000 € (Aufwendungen)

 

              

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Begründung:

Die derzeit gültige Satzung für die Feuerwehr der Stadt Wernigerode existiert in der Form der 1. Änderungssatzung seit 13.05.2016.

 

Nunmehr wird eine Neufassung vorgelegt, in der neben redaktionellen Änderungen eine Anpassung an die Regelungen des Brandschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Mustersatzung für Feuerwehren des Landes erfolgt. Des Weiteren erfolgt, wie in der Stadtratssitzung am 28.03.2019 zugesagt, eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen im Rahmen der nunmehr vorliegenden Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (KomEVO) vom 29.05.2019.

 

 

 

§ 1

Die Ortsfeuerwehr Reddeber wird bereits seit 2017 als Löschgruppe der Ortsfeuerwehr Wernigerode geführt. Die personelle Situation wird auch zukünftig keine Ortsfeuerwehr i. S. d. Brandschutzgesetzes in Reddeber zulassen. Dieses wird nun auch in der Satzung festgeschrieben.

 

Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt obliegt nach § 15 Brandschutzgesetz ausschließlich dem ehrenamtlichen Stadtwehrleiter. Die Regelung ist daher anzupassen.

 

§ 3

Der Paragraf ist zu streichen, da inhaltlich rechtswidrig.

 

§ 8

Die Altersgrenze ist zu streichen. Das Brandschutzgesetz sieht keine wirkliche Altersgrenze mehr vor.

 

§ 14

Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen erfolgte mit Ausnahmen der Ortskinderfeuerwehrwarte im Rahmen der KomEVO. Die Beträge sind mit der Stadtwehrleitung abgestimmt. Für den Ortskinderfeuerwehrwart wurde ein monatlicher Betrag über der Höchstgrenze der KomEVO festgelegt, da diese Höchstgrenze bereits in der bisherigen Satzung überschritten wurde. Ein stellvertretender Ortskinderfeuerwehrwart ist in der Verordnung nicht vorgesehen, aber entsprechend der Anzahl der Kinder zur Absicherung der Dienste erforderlich.

 

Zusätzlich wurde eine pauschale Vergütung der Ausbilder aufgenommen, da eine Entschädigung nach Stunden nach KomEVO nicht mehr zulässig ist.

 

Die Regelungen zur Feuerwehrrente wurden dahingehend angepasst, dass Engagement und Mitwirkung stärker gewürdigt werden. Bisher zahlte die Stadt pauschal 60,00 € pro Jahr und Kamerad, wenn ein Mindestmaß an Ausbildung absolviert wurde. Nunmehr werden die Übernahme von Führungsfunktionen und Atemschutzgeräteträger zusätzlich gewürdigt, ebenso wie eine Teilnahme an Ausbildung und Einsätzen und Lehrgängen. Eine aktive Einsatzkraft kann so durchaus auf 250,00 € pro Jahr als Zuschuss zur Feuerwehrrente kommen. Im Gegenzug fällt der Pauschalbetrag weg.

 

Insgesamt soll mit der Rente eine langfristige Bindung der Kameraden bezweckt werden. Die Feuerwehrrente ist ein auf Veranlassung des MI LSA auf einer Lebensversicherung basierendes Angebot der ÖSA. Derzeit nehmen daran 63 Kameraden teil.

 

Neu wird das Einsatzgeld von 6,00 € pro Einsatz eingeführt. Dieses soll ausschließlich die Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen sowie Reinigungskosten für private Bekleidung der Ehrenamtlichen abgelten. Mit der neuen KomEVO wurde hierzu erstmalig die Möglichkeit eingeräumt.

 

Die Entschädigungen für die Teilnahme an kostenpflichtigen Brandsicherheitswachen wurde ebenfalls angepasst. Diese Beträge werden jedoch durch die Kostenerstattung des Anfordernden zu 100 Prozent kompensiert (vgl. Änderung der Feuerwehrkostensatzung).

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister               

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