Herr Fischer erläuterte die Grundzüge der Satzung und betonte die Akzeptanz der Stadt- bzw. Ortswehrleiter mit den vorgesehenen Änderungen. Die Summe von 40.000 € soll u.a. als Ausgleich für die Gefahr für Leib und Leben eingesetzt werden, derer sich die Kameraden der Feuerwehr aussetzen, erklärte Herr Fischer. Dabei orientiere sich die Stadt an der Empfehlungsverordnung des Landes. Die finanziellen Möglichkeiten werden dabei ausgeschöpft, betonte Herr Fischer. Ein besonderes Augenmerk liege auch auf der Ausbildung bzw. Nachwuchsförderung. Die Teilnahme an Lehrgängen solle honoriert werden. Dies geschieht mit einer pauschalen Entschädigung der Kameraden. Herr Fischer erklärte weiterhin, dass die Satzungsänderung auch den Zuspruch der Feuerwehr Silstedt fand.
Herr Zimmermann bat um eine Abgrenzung des Feuerwehrbegriffs in der Satzung und eine redaktionelle Anpassung. Herr Fischer erklärte, dass es sowohl die hauptamtliche Wachbereitschaft, als auch die Freiwillige Feuerwehr gibt und versicherte, dass eine redaktionelle Anpassung der Begrifflichkeiten für den Satzungstext umgesetzt werde.
Herr Barner fragte, warum der Leiter der Feuerwehr weniger Geld bekäme, worauf Herr Fischer erklärte, dass der Verantwortung des Stellvertreters Rechnung getragen werden solle, um einen Konsens der Wehrleiter zu begünstigen. In der Vergangenheit waren die Stellvertreter häufig im Einsatz, so Herr Fischer.
Herr Zimmermann bemerkte, dass 20 € Entschädigung für den Bereitschaftsdienst zu wenig sei, woraufhin Herr Fischer auf die Maßgaben des Landes Sachsen-Anhalt verwies, an denen sich die Stadt Wernigerode orientiere und gab zu bedenken, dass es sich um ein Ehrenamt handele und nicht eine vertraglich vergütete Tätigkeit.
Herr Mänz fragte anschließend, wie sich der Begriff „Löschgruppe“ für die Feuerwehr Reddeber erkläre. Herr Fischer wies auf die Personalknappheit der Feuerwehr Reddeber hin, welche perspektivisch von der Feuerwehr Wernigerode aufgenommen werde und damit als unselbstständige Einheit weiter existiere. Grund dafür sei die mangelnde Einsatzbereitschaft bei Einsätzen in der Vergangenheit.