Herr Fischer erläutert die Beschlussvorlage und informiert, dass die neue Satzung auch auf der Wehrleiterdienstberatung mit den Kameraden ausführlich besprochen wurde. Die Kameraden stehen ebenfalls hinter dem Satzungsvorschlag.
Wichtig sind vor allem die entsprechenden Anpassungen bei der Technik. Weitere Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Kameraden wurden in der Änderungsvorlage 105/01/2019 zusammengefasst.
Perspektivisch müssen diejenigen gestärkt werden, die den Brandschutz in der Stadt Wernigerode sicherstellen. Hier ist es wichtig, den hauptamtlichen Bereich zu stärken und die Option der Verbeamtung anzuwenden. Es ist nicht zielführend, viel Geld für die Ausbildung der Kameraden auszugeben und diese dann an andere Standorte zu verlieren. Dies muss unbedingt verbessert werden.
Im ehrenamtlichen Bereich muss die Entschädigung der Kameraden verbessert werden. Auch die Absicherung der Kameraden im Alter ist zu stärken. Bisher nutzen 63 Kameraden das Angebot der Feuerwehrrente.
Eine weitere Veränderung soll im Bereich des Einsatzgeldes erfolgen, um die privaten Aufwendungen der Kameraden zu kompensieren (z.B. Anfahrtskosten). Die Aufwandsentschädigung soll ebenfalls angepasst werden, um die Anerkennung der Arbeit der Kameraden zu erhöhen.
Im Bereich der Entschädigung für den Wehrleiter und den stellvertretenden Wehrleiter erfolgte ebenfalls eine Nachjustierung.
Er bittet daher die Ausschussmitglieder um eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat.
Herr Winkelmann begrüßt, dass diese Satzungsänderung nun auf den Weg gebracht wurde. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich an den Bedingungen für die Kameraden etwas ändern muss.
In Bezug auf die Verbeamtung der hauptamtlichen Kameraden fragt er nach, wie dies abläuft, da es im Beamtenrecht doch einige „Fallstricke“ (wie z.B. eine Altersgrenze) gibt.
Herr Fischer teilt hierzu mit, dass eine letzte Ausschreibung im Angestelltenverhältnis sozusagen im Nichts geendet ist, weil es keine Bewerber gab. Die gut ausgebildeten Feuerwehrkameraden werden von den Städten abgeworben, in denen eine Stelle im Beamtenverhältnis möglich ist. Weiterhin stimmt er Herrn Winkelmann zu, dass es bei der Verbeamtung eine bestimmte Altersgrenze gibt und sich eine späte Verbeamtung für den ein oder anderen Kameraden nicht mehr rechnet. Wichtig ist bei einer Verbeamtung immer, die entsprechende Laufbahnbefähigung zu beachten.
Sollte die Verbeamtung der hauptamtlichen Kameraden bei Neueinstellungen erfolgen, wird es laut Herrn Fischer eine längere Zeit einen Mix aus Beamten- und Angestelltenverhältnissen geben. Man muss den Kameraden jedoch faire Angebote liefern, damit diese nicht in andere Städte abwandern, sondern in Wernigerode bleiben.
Für Herrn Winkelmann steht fest, dass mit den entsprechenden Veränderungen begonnen werden muss. Für ihn steht die Frage im Raum, wie sich die Stadt hierzu positioniert.
Herr Fischer führt aus, dass eine gewisse Ungerechtigkeit unter den Kameraden bereits teilweise schon jetzt vorhanden ist. Im vorhandenen System muss man in seinen Augen langsam, aber kontinuierlich nachjustieren. Wichtig ist ebenfalls, die freiwilligen Kräfte zu stärken (z.B. mit entsprechender Ausrüstung usw.) und den hauptamtlichen Bereich für die jungen Kameraden attraktiv zu machen.
Es muss daher nun geschaut werden, welche Angestelltenstellen entsprechend umgewandelt werden können. Dies wird aus dem Entwurf des Haushaltsplanes für das nächste Jahr zu sehen sein.
Er plädiert jedoch weiterhin dafür, den Bereich der Pflichtaufgaben, zu dem der Brandschutz gehört, mit dem entsprechenden Personal auszustatten.
Auch Herr Härtel schließt sich der Meinung an, dass die Stadt Wernigerode in dieser Angelegenheit nicht mehr untätig bleiben darf. Leider sind für den Haushalt 2020 noch keine Eckwerte vorhanden; im letzten Jahr war es zu diesem Zeitpunkt schon so.
Er spricht sich ebenfalls dafür aus, eine Umwandlung in Beamtenstellen zu vollziehen, damit dem Weggang junger, gut ausgebildeter Kameraden entgegengewirkt werden kann.
Laut Herrn Boks sollte ein gewisser Automatismus erfolgen, wenn die umliegenden Kommunen der Stadt Wernigerode dort voraus sind. Er gibt zu bedenken, dass die Kostendiskussion nicht völlig außer Acht gelassen werden sollte. Daher fragt er nach, ob es eine generelle Überfügung der Stellen in ein Beamtenverhältnis geben soll oder ob nur Neueinstellungen im Beamtenverhältnis erfolgen sollen. Er findet es wichtig zu wissen, wie die generelle Richtung aussehen soll.
Wenn die langfristigen Auswirkungen grob bekannt sind, kann auch eine bessere Einschätzung erfolgen.
Herr Fischer teilt dazu mit, dass der Stellenplan im Finanzausschuss beraten wird. Es gibt jedoch schon jetzt ein Umlagesystem für die Pensionskasse der Kameraden.
Herr Winkelmann gibt zu bedenken, dass sich eventuell Kollegen im mittleren Alter und mit viel Erfahrung durch die jüngeren Kollegen überholt fühlen könnten.
Herr Treuthardt informiert, dass die davon betroffenen Kollegen die Rahmenbedingungen kennen und ihre Entscheidungen bereits getroffen haben. Speziell betrifft dies die Kollegen über 45 Jahre.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage in Form der 1. Änderungsvorlage zur Abstimmung.