Begründung:
Laut § 11 Satz 3 Sportfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt können gemeinnützige Sportvereine an den Bewirtschaftungskosten der Sportstätten anteilmäßig beteiligt werden.
Die seit 1996 erhobene Gebühr für Kinder und Jugendliche 0,50 €/Jahr sowie für Erwachsenem 1,00/Jahr ist nicht angemessen. Aufgrund der in den letzten Jahren getätigten Investitionen und gestiegenen Bewirtschaftungskosten soll der Beitrag der Sportler erhöht werden. Die Sportvereine würden damit angemessenen an den Kosten beteiligt werden.
Die Stadt Wernigerode unterstützte im Rahmen der Sportförderung die Sportvereine im Wert von ca. 700.000 € jährlich. Investitionen an den städtischen Sportstätten sind darin nicht enthalten.
Bereits auf der letzten Sitzung des Gremiums Runder Tisch Sport wurden die Sportvereine darüber informiert. Es wurde von den Mitgliedern dieses Gremiums der Vorschlag unterbreitet, nur Erwachsene zur Zahlung der Pauschale heranzuziehen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sollen davon befreit sein. Diesen Vorschlag hat die Verwaltung aufgenommen.
Dieser Beitrag soll von allen Sportvereinen und anderen regelmäßigen Vereinsnutzern, die unentgeltlich die Sportstätten der Stadt Wernigerode, des Landkreises Harz und von privaten Anbietern nutzen, gezahlt werden (Zur Erklärung: Für diese genannten Sportstätten trägt die Stadt Wernigerode die anteiligen Betriebskosten bzw. Mieten). Diese Regelung soll auch gelten, für die Sportvereine, die eine Bezuschussung zu den von ihnen bewirtschafteten Sportstätten erhalten.
Die Stadt Wernigerode wird auch zukünftig die Sportvereine bei ihrer Arbeit unterstützen und alle Sportstätten, unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Stadt Wernigerode leistet damit einen nicht unwesentlichen Anteil an der Sportförderung für den Vereinssport der Wernigeröder Sportvereine.
Gaffert
Oberbürgermeister