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Frau Dalichow wies darauf hin, dass es in Benzingerode keine Sportstätten gibt, die unter diese neue Regelung fallen. Natürlich können auch Benzingeröder Bürger von dieser Regelung betroffen sein. Darunter fallen Sportler, die Sportstätten in Wernigerode und anderen Ortsteilen über einen Sportverein nutzen.

Grund für diese neue Regelung sind die  zu niedrigen Beiträge von 1 €/a für Erwachsene und 0,50 €/a für Kinder. Der Beitragssatz ist seit 1996 gültig und nicht mehr angemessen. Für Kinder entfällt künftig die erhobene Gebühr und für Erwachsene soll die Gebühr auf 10 €/a festgesetzt werden.

Über die bisherigen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse und Ortschaftsräte informierte Frau Dalichow.

Der Beschlussvorlage wurde mit 5 „ja“ Stimmen zugestimmt

Herr Schlegel wies auf den kritischen Bauzustand der Mehrzweckhalle hin. Frau Dalichow empfahl eine entsprechende Anfrage an das Rats Büro zu stellen, um eine klare Auskunft über den weiteren Instandsetzungsablauf zu erhalten.

F 2019/3/01 V. Ortsbürgermeister

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Beschluss
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