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Herr Treuthardt führt in die vorliegende Beschlussvorlage 091/2017 ein und informiert, dass die derzeitige Bereitsstellung von Löschwasser im Ortsteil Schierke nicht ausreichend ist. Zur Lösung des Problems wurden u.a. Gespäche zwischen dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB) und der Stadt Wernigerode geführt. Bei Einigung der Aufgabenübertragung an den WAHB ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien zu treffen, die die Aufgabenübertragung der Löschwasserversorgung an den WAHB regelt.

Er führt weiterhin aus, dass der WAHB bei Übernahme der Aufgaben die bereits bestehende Leitung ertüchtigen würde, um dann genug Löschwasser an den entsprechenden Hydranten zu gewährleisten. Die Kosten hierfür werden ebenfalls durch Herrn Treuthardt erläutert.

Er weist darauf hin, dass bei keiner Aufgabenübertragung an den WAHB Zisternen durch die Stadt Wernigerode zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in Schierke gebaut werden müssten. Dies würde bedeuten, dass ca. alle 300m eine Zisterne notwendig wird. Auch diese Kosten werden erläutert.

 

Laut Herrn Pöhlert ist beim Bau des Beschneiungsteiches am Winterberg vorgesehen, eine Pumpstation mit Wasser aus der Kalten Bode zu errichten. Er fragt daher nach, ob eventuell die Möglichkeit besteht, entsprechendes Wasser für die Löschwasserversorgung aus der Kalten Bode zu gewinnen, wenn man diese z.B. in einem Teil anstaut.

Laut Herrn Treuthardt müssen bei einer eventuellen Planung bestimmte Regelungen beachtet werden. Die Kalte Bode darf jedoch nicht als planbare Größe herangezogen werden. Auch für eine eventuelle Wasserentnahme sind weitere Punkte zu bedenken.

 

Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage ist nach Herrn Siegel die Aufgabenübertragung an den WAHB. Das Vorhalten von Löschwasser ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Wernigerode. Dies kann auch durch eine Aufgabenübertragung an Dritte, wie jetzt in der Beschlussvorlage vorgeschlagen, erfolgen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei den einzelnen Bauvorhaben in Schierke im Bebauungsplan bereits Flächen für Zisternen vorgesehen sind und nicht eine doppelte Planung erfolgen muss.

 

Herr Wurzel hat ein Verständnisproblem im Hinblick auf die dargestellte Finanzierung. Seines Wissens nach stehen die angegebenen 75.000 € nicht mehr zur Verfügung. Er bittet daher darum, die Finanzierung bis zum Finanzausschuss am 19.10.2017 zu korrigieren und diese in der Sitzung vorzulegen.

Zur Finanzierung fragt Herr Winkelmann nach, ob dies mit dem Amtsleiter Finanzen so besprochen war. Dies wird durch Frau Münzberg bejaht. Er möchte jedoch auch wissen, ob bereits in 2017 ein gewisser Betrag an den WAHB fließen soll.

 

Herr Treuthardt teilt mit, dass nach Abschluss der Vereinbarung Gespräche zwischen dem Rechtsamt und den Dezernenten stattfinden sollen. Seines Wissens nach sollte die Finanzierung für 2018 geplant werden.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt nach Abschluss der Diskussion die vorliegende Beschlussvorlage 091/2017 zur Abstimmung. Er bittet aber auch darum, die Finanzierung der Maßnahme bis zum Finanzausschuss zu klären.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

1

Ja-Stimme

 

 

7

Enthaltungen

Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

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