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Beratungsfolge

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  1. Der Stadtrat beschließt das Verkehrskonzept Innenstadt Wernigerode (Stand Juni 2014) als Handlungsrahmen für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung mit dem Ziel einer weiteren Verkehrsberuhigung.

 

  1. Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen, die auf der Basis des Konzeptes durchgeführt werden sollen, werden gesonderte Beschlüsse des Stadtrates gefasst.

 

  1. Die Protokolle der Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept Innenstadt“ werden dem Beschluss als Anlagen angefügt.

                

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

                 

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Begründung:

Grundlage für den Beschluss ist das Verkehrskonzept Innenstadt Wernigerode mit Stand Juni 2014. Dieses Konzept ist in den vorangegangenen Jahren erarbeitet worden und in öffentlichen Veranstaltungen in Zwischenphasen und im Endbericht öffentlich vorgestellt und diskutiert worden. Das Konzept ist seit einem Jahr auf der Internetseite der Stadt für jedermann einsehbar. Kritiken, Hinweise, Anregungen sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.

 

Der Vorschlag der Verwaltung, aus diesem Konzept ein herausgelöstes Leitbild „Verkehrsberuhigte Innenstadt Wernigerode“ mit Beschlussvorschlag 088/2013 zu verabschieden, wurde sehr kontrovers gesehen und letztendlich vom Einreicher zurückgezogen.

 

 

 

In der Folge wurde zwischen Stadtrat und Verwaltung vereinbart, im Rahmen einer Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept Innenstadt“, bestehend aus Vertretern der Stadtratsfraktionen, den Ausschussvorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses und des Ordnungsausschusses sowie der Dezernate I und III (Ordnungsamt und Amt für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Hoch- und Tiefbauamt), den konzeptionellen Teil des Papiers abschnittsweise intensiv durchzusprechen und die offenen Fragen auszudiskutieren. Die Ergebnisse sind in den beigefügten Protokollen nachvollziehbar.

 

Im Ergebnis konnte zusammengefasst werden, dass das Konzept einen guten Handlungsrahmen darstellt, der eine solide Grundlage bildet für die Umsetzung einzelner, konkreter Maßnahmen. Für diese wiederum sollen Einzelbeschlüsse des Stadtrates gefasst werden. Der vorgezogene konkrete Umsetzungsbeschluss für die untere Breite Straße mit Drucksache 043/2015 vom 02.07.2015 ist ein erstes und gutes Beispiel für diese Verfahrensweise.

 

Zugleich wurde in der Beratung am 12.05.2015 fraktionsübergreifend und ämterübergreifend festgelegt, dass es vom Aufwand-Nutzen-Gedanken her nicht gerechtfertigt und auch nicht notwendig ist, das Konzept umzuschreiben bzw. neu zu gliedern. Die sehr konstruktive und sachbezogene inhaltliche Auswertung und Diskussion zu den einzelnen Themenabschnitten hat zu mehr Klarheit und Verständnis zu den entsprechenden Ausführungen geführt.

 

Somit wurde die übereinstimmende Empfehlung abgegeben, das Verkehrskonzept unverändert als Handlungsrahmen zu beschließen und mit den Protokollen der Arbeitsgruppe zu ergänzen.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister 

 

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