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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Schaffung der Grundlagen für die Realisierung des Investitionsvorhabens „Skiarena Harz“ der Winterberg Schierke GmbH i. G. / Bürgergruppe auf der Basis des Ortsentwicklungskonzeptes Schierke, der Stadtratsbeschlüsse zum Ganzjahreserlebnisgebiet Winterberg in Schierke 027/2012 und 39/2013, insbesondere der den Beschlüssen vorangestellten Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung in Schierke sowie der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Natürlich. Schierke“.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und für  die Umsetzung der entsprechenden Bausteine, Maßnahmen oder Teilvorhaben zwischen dem Investor und der Stadt Wernigerode bis Ende Oktober einen Vertrag abzuschließen.

 

Dabei sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

 

  • Eine nachhaltige Gebietsentwicklung in Verbindung mit der Ortsentwicklung und auf der Basis der Ergebnisse des Projektes „Natürlich.Schierke“,

 

  • Die grundsätzliche Einbettung der Investition in das auf eine ganzjährige Angebotsentwicklung ausgerichtete Winterbergprojekt,

 

  • Die Berücksichtigung der Anwendbarkeit länder- und gemeindeübergreifender Angebote im Sommer und im Winter, intergiert in eine langfristig orientierte Kooperation mit der Stadt Braunlage,

 

  • Der Bau einer Skiarena bestehend aus Seilbahn mit Tal-, Mittel- und Bergstation, einem Skihang mit technischer Beschneiungsanlage, einem ganzjährig nutzbaren Naturspeichersee sowie einer Winterrodelbahn und einem ganzjährig nutzbaren Kinderland,

 

  • Die Abschnittsweise Erweiterung der Arena durch Ski- und Lifttrassen am Grünen Band vom Loipenhaus Richtung Kaffeehorst,

 

  • Den Bau von Gebäuden für eine bedarfsgerechte Gastronomie sowie für spezifische Funktionen des Ski- und Bergbetriebes,

 

  • Der Bau der Ver- und Entsorgung mit Medien,

 

  • Die Wegeerschließung sowie die Parkplatzregelungen,

 

  • Grundstücks -, Vermietungs- bzw. Pachtregelungen,

 

  • Die Aufgaben – und Kostenaufteilung zwischen der Investorengruppe, der Stadt Wernigerode sowie ggf. Dritten,

 

  • Schadensersatz – und Haftungsregelungen,

 

  • Sonstiges

         

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Finanzielle Auswirkungen:

Die von der Stadt Wernigerode vorgesehenen Investitionen für die Erschließung der Infrastruktur des Vorhabens (ca. 8 Mio. €)  haben direkte Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt ab 2016. Sie sind gegenwärtig noch nicht im Haushaltsplanentwurf für 2016 vorgesehen.

 

Für 2015 sind die für die Planung erforderlichen Mittel im Haushalt der Stadt vorhanden.

          

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Begründung:

Das Investitionsvorhaben der Investorengruppe ist Ergebnis der Vorarbeit der Stadt Wernigerode für die Entwicklung Schierkes, die sich im Ortsentwicklungskonzept, dem Konzept Natürlich.Schierke und in den bereits erreichten realisierten Investitionen widerspiegeln.

 

Die Investorengruppe setzt sich aus Unternehmern der Region zusammen und ist auch aus diesem Grunde zu begrüßen.

 

Das Engagement der Investoren ist folgerichtig und hinsichtlich des vorgesehenen Beginns im Rahmen der Skiarena plausibel. Eine grundsätzliche Einbettung in das vom Stadtrat beschlossene Ganzjahresprojekt ist erforderlich.

 

Die Stadt Wernigerode sollte deshalb dieses Vorhaben als Chance betrachten und bei Berücksichtigung vorhandener Risiken, die Umsetzung unterstützen.

 

Aufgrund der zu erwartenden und im Vorfeld mehrfach hervorgehobenen Synergien auf weitere Bausteine der Ortsentwicklung, sollten deshalb alle Anstrengungen unternommen werden, um die Vorhaben zum Erfolg zu führen.

 

Aufgrund der ambitionierten Zeitplanung ist die erfolgreiche Umsetzung der Investition nur durch die Bündelung der Kräfte von Stadt, Landkreis und Land möglich.

 

Anlage

Präsentation zur Skirarena Harz, Büro Klenkhart und Partner, 2015

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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