Begründung:
Die Obdachlosenunterkunft in der Stadt Wernigerode wird durch die Stadt in der Harburgstr.1 in Wernigerode als öffentliche Einrichtung betrieben.
Die Einweisungen der Obdachlosen regelt sich ab September 2014 neu und erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) durch das Ordnungsamt der Stadt Wernigerode.
Zur Betreuung der Obdachlosen ist eine Sozialarbeiterin des Amtes für Jugend, Gesundheit und Soziales beschäftigt. Die Betreuung ist gerichtet auf die Abhilfe der Wohnungslosigkeit und auf weitere Unterstützung zur Hilfe in der Lebenssituation der Bewohner.
In der Stadt Wernigerode sind bisher keine Voraussetzungen für die Aufnahme von obdachlosen Bürgern, die keine soziale Betreuung wünschen oder ihre Wohnungslosigkeit nicht abwenden wollen, geschaffen worden. Sie benötigen dennoch zur Abhilfe ihrer Obdachlosigkeit, besonders in der Winterzeit, eine Unterbringung. Eine Einweisung für diesen Personenkreis wurde in der bisherigen Satzung nicht geregelt.
Aus diesem Grund wird die Stadt Wernigerode die Obdachlosenunterkunft als Übergangswohnheim und bei Bedarf als Nachtasyl betreiben.
Die Aufnahme vor Ort in den Räumen zur nächtlichen Unterbringung erfolgt für die Personen um 18:00 Uhr. Der Aufenthalt wird um 8:00 Uhr des Folgetages beendet.
Die Umsetzung dieser neuen Regelung wird durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Sozialarbeiterin begleitet und kontrolliert. Das Verfahren der Einweisung ist mit der Polizei und der Feuerwehr abgestimmt.
Die Räume in der Obdachlosenunterkunft entsprechen aktuellen Brandschutzbestimmungen und verfügen über eine neue Brandmeldeanlage sowie über einen zweiten Rettungsweg.
Mit der Überarbeitung der bisherigen Satzung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass dem zusätzlichen Bedarf zur Nutzung der Obdachlosenunterkunft entsprochen wird.
Gaffert
Oberbürgermeister