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Frau Fietz erläutert das Handout (siehe Anlage 1). Problematisch bleibt die Situation von Obdachlosen, die nicht im Übergangswohnheim untergebracht werden wollen und eine soziale Beratung ablehnen. Diese könnten durch ein menschenwürdiges Nachtasyl erreicht werden.

Aufgrund verschiedener Anlässe soll das Ordnungsamt zukünftig für die Einweisung verantwortlich werden. Die Satzung muss dementsprechend geändert werden.

Auf Nachfrage antwortet Frau Jacobi, dass maximal 20 Personen zeitgleich untergebracht werden könnten, durchschnittlich waren in den letzten Jahren sieben Personen dort.

Frau Wetzel fragt, ob Personen auch gegen ihren Willen untergebracht werden sollen. Dies ist (auch rechtlich) nicht möglich. Als Sanktion bei Verstößen gegen die Hausordnung muss wohlmöglich dennoch Nachtasyl gewährt werden.

Die Rechtsfolge bei Verstößen gegen die Hausordnung ist die Ausweisung aus dem Obdachlosenheim / Nachtasyl.

Die einzelnen Paragraphen der Satzung werden erläutert, diskutiert und z.T. geändert. Herr Diesener schlägt des Weiteren einige Ergänzungen vor (siehe Anlage 2).

Die so geänderte Satzung wird einstimmig empfohlen.

Spätestens bei der nächsten Sitzung des Ordnungsausschusses soll die überarbeitete Satzung als Tischvorlage gereicht werden. Ihr soll die aktuelle Hausordnung beigefügt werden.

 

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Beschluss

Beschluss 085/2014

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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