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Beratungsfolge

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1. Der Stadtrat beschließt, die Grundschule Harzblick, Grundschule „August Hermann Francke“ und die Kindertagesstätte Harzblick im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie den dazugehörigen Sportstätten und Außenanlagen (STARK III) innerhalb der Förderperiode 2014 – 2020 zu sanieren.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, fristgerecht den konkreten Bedarf bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt anzumelden.

 

3. Vorbehaltlich einer bestätigten Förderung werden die Eigenmittel in den entsprechenden Haushaltsplänen bereitgestellt.

      

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme:

 

Bereitstellung der Eigenmittel (30% des Gesamtvolumens) in den entsprechenden Haushaltsplänen

 

Voraussichtlicher Gesamtkostenrahmen:

GS Harzblick 2,5-3,0 Mio. €

 

GS August Hermann Francke 2,5 – 3,0 Mio. €

 

Kita Harzblick 0,7 -1,0 Mio. €

   

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Begründung:

Das Land Sachsen-Anhalt führt das Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen und den dazugehörigen Sportstätten und Außenanlagen (STARK III) durch.

 

Es wird die energetische und allgemeine Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen (z.B. Erneuerung von Heizungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien, Brandschutzmaßnahmen, barrierefreie Erschließung) mit einem Zuschuss bis zu 70 % gefördert.

 

Für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 müssen die Kommunen fristgerecht zum 30. September 2014 ihren konkreten Bedarf bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt anmelden.

 

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird dann ein Ranking auf Grundlage der besten energetischen Effekte, die durch eine Sanierung erreicht werden können, erstellen.

 

Alle drei Objekte weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf und sind seit Jahren in der Diskussion für entsprechende Maßnahmen.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister       

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