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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das „Parkhaus am Winterberg“ in Schierke.       

               

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Finanzielle Auswirkungen: 
Ja, je nach Auslastung des Parkhauses

                     

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Begründung:

Die Inbetriebnahme des Parkhauses am Winterberg in Schierke erfolgt voraussichtlich am 01.11.2014. Die Nutzung des Parkhauses soll kostenpflichtig erfolgen. Hierfür ist es notwendig, die rechtlichen Grundlagen für die Benutzungsentgelte zu schaffen. Die Betreibung des Parkhauses wird mit Abschluss eines Betriebsführungsvertrages durch die Wernigerode Tourismus Gesellschaft übernommen.


Das Parkhaus wird als Einrichtung mit privater Stellplatzanlage betrieben. Die Parkplätze werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Mit dem Einstellen des Fahrzeuges in das Parkhaus kommt ein privatrechtlich ausgestattetes Nutzungsverhältnis zu Stande.
Das Parkhaus bietet den Nutzern in allen Ebenen eine komfortable Einstellmöglichkeit für den jeweiligen PKW und für Krafträder.

Die Entgelte wurden unter Bezugnahme des durch die Firma Nymoen erstellten Wirtschaftlichkeitsgutachtens für das Parkhaus und gemeinsam mit der Wernigerode Tourismus GmbH und dem Amt für Finanzen errechnet. Im abzuschließenden Betriebsführungsvertrag mit der WTG wird ein Betriebsführungsentgelt in Höhe von 5 % auf der Basis des erzielten Umsatzes (netto) der ordentlichen Erträge des Parkhauses vereinbart.
Der Zugang zum Parkhaus wird über ein Schrankensystem geregelt, die Kassierung des Nutzungsentgeltes erfolgt über Kassenautomaten.


Für das Jahr 2015 wurden Aufwendungen von 324.500 € und Erlöse von 271.500 €, damit ein Defizit von 53.000 € ausgewiesen (siehe Seite 9 des Wirtschaftlichkeitsgutachtens).
Im Fazit der Untersuchung wurde herausgearbeitet, „dass bereits kleine Veränderungen zentraler Parameter für die Wirtschaftlichkeit des Projektes kritisch sind.
Dies bezieht sich im Einzelnen auf Annahmen der Erlös- und Kostenstrukturen, der Auslastung sowie der Finanzierung“ (Zitat Seite 10).
Zur Herleitung eines durchschnittlichen Parkpreises wurde eine gesonderte Marktrecherche und empirische Auswertung der durchschnittlichen Ticketpreise in der Harz-Region vorgenommen.
Die vorgeschlagene Bepreisung unterteilt die Parkgruppen in:

1.              Kurzzeitparker (2 Stunden)
2.              Langzeitparker (5 Stunden)
3.              Tagesparker

Für das Parkverhalten der einzelnen Nutzer wurden für Kurzzeitparker 20 %, für Langzeitparker 30 % und Tagesparker 50 % unterstellt.
Anfänglich wurde für das 1. Jahr eine Auslastung mit 57.000 Fahrzeugen angenommen.
Diese Einteilung wurde dem Grunde nach beibehalten und nur in der Parkgruppe II um 2 Stunden erweitert.
Nachstehende Kalkulation der Erlösseite mit den Ticketpreisen für das Parkhaus:

1. Ausgehend von dem eingeschätzten Parkverhalten der einzelnen Nutzer des Parkhauses ergibt sich nachstehende Erlösprognose auf der Basis der Benutzungsentgelte:

 

Parkgruppe I

 

(1 bis 2 Std.)

20 % =

11.400 Fahrzeuge

Parkgruppe II

 

(3 bis7 Std.)

30 % =

17.100 Fahrzeuge

Parkgruppe III

 

(ab 8. Std.)

50 % =

28.500 Fahrzeuge

 

 

 

Gesamt =

57.000 Fahrzeuge


Dies entspricht der anfänglichen Annahme des Wirtschaftlichkeitsgutachtens (Seite 8).

Durchschnittspreis je Nutzungsart der Parkhausbenutzer:
 

 

(in €)

Brutto

USt.

Netto

Kurz 1 – 2 Std.

 

1,50

0,24

1,26

Mittel 3 – 7 Std.

 

5,00

0,80

4,20

Tagesbesucher ab 8 Std.

 

8,00

1,28

6,72


2. Kalkulation Einnahmen Dauerparker je Woche

 

Kapazität des Parkhauses:

700 Plätze

Nutzer:

1 Prozent je Monat

Anzahl im Jahr:

84

Preis je Woche:

40,00 €

Einnahme pro Jahr:

3.360,00 € brutto

USt. (19 %):

536,47 €

Einnahmen netto:

2.823,53 €

3. Kalkulation Einnahmen Monatsparker
 

Preis je Monat:

80,00 €

Nutzung:

2 Prozent (Basis 700 Fahrzeuge)

Anzahl im Jahr:

14

Jährliche Nutzer:

168

Einnahmen pro Jahr:

13.440,00 € brutto

USt. (19%):

2.145,88 €

Einnahmen netto:

11.294,12 €


4. Gesamtkalkulation Erträge 2015

 

 

Anzahl Fahrzeuge

Bruttopreis

Erträge

Kurz 1 – 2 Std.

11.400

1,50 €

17.100,00 €

Mittel 3 – 7 Std.

17.100

5,00 €

85.500,00 €

Tagesbesucher ab 8 Std.

28.500

8,00 €

228.000,00

Wochenkarten

84

40,00 €

3.360,00 €

Monatskarten

168

80,00 €

13.440,00 €

 

 

 

 

 

Summe brutto

 

347.400,00 €

 

USt. (19 %)

 

55.467,23 €

 

Summe netto

 

291.932,77 €

 

 

 

 



Die Einnahmen (Netto-Betrachtung) der Fa. Nymoen lag für 2015 bei 271.569 €, ohne allerdings Regelungen für Monats- bzw. Wochennutzer vorzusehen. Diese Möglichkeit wurde erst nach den internen Arbeitsberatungen zwischen WTG und Eigentümer als sinnvoll angesehen und preislich geregelt. Insofern ist die Erlösstruktur der Entgeltordnung geeignet, die Erlöse der Annahmen in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abzubilden.
Die Preisgestaltung lässt einen Verlust von 27.600 € für 2015 erwarten, wenn die Annahmen zur Auslastung des Parkhauses so eintreten.
 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                           

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