Frau Brüning führt in die Thematik ein und erklärt, dass sich die Höhe der Gebühren an dem vorliegenden Wirtschaftlichkeitsgutachten orientiert. Weiterhin erklärt sie, dass es ähnliche Benutzungsordnungen im Umkreis gibt, an denen sich die Verwaltung orientiert habe. Herr Weber stellt nach kurzer Diskussion eine Liste mit Änderungsvorschlägen vor und verteilt diese. Weiterhin schlägt er ein paragraphenweises Vorgehen vor. Dem wird zugestimmt.
Herr Weber-Änderungsantrag 1: §2 Absatz 1
Streichung „Eine Änderung der Öffnungszeiten behält sich die Eigentümerin bzw. deren Beauftragte vor.“ Begründung: Eine Änderung der in der Benutzungs- und Entgeltordnung geregelten Öffnungszeiten sollte durch den Stadtrat erfolgen.
-> einstimmig angenommen
Herr Weber- Änderungsantrag : §2 Absatz 6
Streichung „Krafträder“. Begründung: Die Auflistung steht im Widerspruch zur Begründung der Vorlage, welche Krafträder im Parkhaus ausdrücklich erlaubt.
-> einstimmig angenommen
Herr Wurzel- Änderungsantrag 3: §2 Absatz 6
Streichung „Kraftfahrzeuge mit undichtem Tank ... den Betrieb des Parkhauses zu stören“. Begründung: Die Auflistung einzelner Mängel am Fahrzeug ist unnötig, da bereits in §2 Absatz 6 Punkt 3 „nicht zugelassene, nicht versicherte und nicht betriebssichere Kraftfahrzeuge“ aufgezählt wurden.
-> mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen angenommen
Herr Weber- Änderungsantrag 4: §3 Absatz 2
Ersatzlose Streichung von §3 Absatz 2. Begründung: Eine Änderung der in der Benutzungs- und Entgeltordnung geregelten Benutzungsentgelte sollte durch den Stadtrat erfolgen.
-> einstimmig angenommen
Herr Weber- Änderungsantrag 5: §5 Absatz 1
Streichung „in einem bestimmten Rahmen und“. Begründung: Die Begrifflichkeit „in einem bestimmten Rahmen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und kann als solcher gestrichen werden.
-> vom Antragssteller zurückgezogen, das Thema wird am 04.09. im Finanzausschuss thematisiert werden
Herr Siegel weist in diesem Zusammenhang auf das begleitende Verkehrskonzept für den OT Schierke hin.