Bau- und Umweltausschuss - 31.03.2025
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | ||||
Ö 4 | ||||
Ö 5 | ||||
Ö 6 | ||||
Ö 7 | ||||
Ö 8 | 016/2025 | |||
Ö 9 | 034/2025 | |||
VORLAGE 1. Der Vorentwurf i. d. F. vom 22.05.2023 wurde gemäß § 85 Abs. 3 BauO LSA in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB (30-tägige Auslegung) frühzeitig öffentlich ausgelegt und der vorliegende Entwurf i.d.F. vom 18.12.2024 wird, unter Berücksichtigung der Einwände aus der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung, gebilligt.
2. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Satzung berührt werden, wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gegeben, ebenso den Bürgern nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB.
3. Neue Formulierung des § 8 Abs. 4 der Altstadtsatzung: „Das Anbringen von Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und ähnlichen zweck-gebundenen technischen Anlagen auf Dächern ist gestattet, bei nicht Einsehbarkeit von öffentlichen Straßen und Plätzen. Ist das Gebäudedach von öffentlichen Straßen und Plätzen nicht einsehbar, aber von der Schlossterrasse (wie z.B. ein Innenhof), sind die Sonnenkollektoren, PV-Anlagen u. ä. technische Anlage genehmigungsfähig, wenn sich die Farbe der technischen Anlage dem Bestand bzw. Untergrund anpasst und matt (nicht glänzend) ausgeführt wird.
31.03.2025 - Bau- und Umweltausschuss Ö 9 - vertagt
08.05.2025 - Stadtrat Wernigerode Ö 13 - zur Kenntnis genommen
|
||||
Ö 10 | 035/2025 | |||
Ö 11 | 036/2025 | |||
Ö 12 | 066/2024 | |||
N 13 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
|||
N 14 | Informationen und Anfragen |