Stadtrat Wernigerode - 25.03.2021
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Ö 6 | 025/2021 | ||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebung der Beschlüsse 137/2019, 030/2020 und 014/2021 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
a. die 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode, die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW) mit dem Neubau der Francke-Schule einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes, Herstellung einer Sportfläche sowie der (Wieder-) Herstellung/Aufwertung des Außengeländes zu beauftragen;
b. die Ausführung und Finanzierung - angelegt für die Dauer von 30 Jahren und in Höhe von rd. 12,5 Mio. € - im Rahmen eines sog. Public Private Partnership (PPP)-Inhabermodell vertraglich zu vereinbaren;
c. nach Abschluss der unter 2a benannten Investitionen in einem weiteren Schritt die Sanierung der Turnhalle mit der GWW zu verhandeln, vorbehaltlich der Festlegungen in der Haushaltssatzung.
25.03.2021 - Stadtrat Wernigerode Ö 6 - geändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebung der Beschlüsse 137/2019, 030/2020 und 014/2021 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
a. die 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode, die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW) mit dem Neubau der Francke-Schule einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes, Herstellung einer Sportfläche sowie der (Wieder-) Herstellung/Aufwertung des Außengeländes zu beauftragen;
b. die Ausführung und Finanzierung - angelegt für die Dauer von 30 Jahren und in Höhe von rd. 15.111.000,00 € - im Rahmen eines sog. Public Private Partnership (PPP)-Inhabermodell vertraglich zu vereinbaren;
c. nach Abschluss der unter 2a benannten Investitionen in einem weiteren Schritt die Sanierung der Turnhalle mit der GWW zu verhandeln, vorbehaltlich der Festlegungen in der Haushaltssatzung.
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Ö 7 | 026/2021 | ||||||||||
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