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Änderungsvorlagen:

025/01/2021 (Verwaltung)

 

Herr Dorff erläutert die Beschlussvorlage.

 

Frau Wetzel hat eine Frage an Herrn Zeigermann von der GWW. Sie möchte wissen, warum der Baukörper in Süd-Nord-Ausrichtung und nicht in West-Ost-Ausrichtung gebaut wird. Sie empfindet dies, aufgrund der Sonneneinstrahlung und der Lärm-und Rauchbelästigung durch die HSB, nicht als positive Entwicklung der Bauplanung.

 

Herr Zeigermann erklärt, dass sich zusammen mit den Architekten Gedanken um den Baukörper gemacht wurde. Die Ausrichtung war aufgrund der Größe des Objektes in Verbindung mit dem Kostenrahmen die einzige Möglichkeit. Er sieht darin keine Nachteile. Durch die Laubengänge gibt es bereits eine Schattenbildung. Zusätzlich wird ein Sonnenschutz angebracht. Aus seiner Sicht entsteht dadurch keine Überhitzung des Gebäudes. Die Planungen können im Sinne der Schule und der Elternvertreter umgesetzt werden.

 

Herr Bergmann gibt zu bedenken, dass es sich um einen Kostenrahmen von 15 Mio. € handelt. Ursprünglich sollte die Sanierung bzw. der Neubau 6 Mio. € bzw. 8 Mio. € kosten. Die Kosten sind explodiert und niemand macht sich darüber Gedanken wo wir das Geld hernehmen.

 

Herr Siegel ist der Meinung, dass steigende Kosten nichts neues sind. Es wurde entschieden, dass die Schule in Hasserode bleibt und neu gebaut wird. Die SPD-Fraktion überzeugt die Vorteile dieses Projektes, unter anderen Steuerliche Vorteile, Zuständigkeit, Tariftreue, Festpreis und weitere. Herr Siegel erläutert weiterhin seine Meinung zur Finanzierung und Widersprüche in der Beschlussvorlage. Die SPD wird der Vorlage zustimmen.

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Aufhebung der Beschlüsse 137/2019, 030/2020 und 014/2021

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

a.  die 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode, die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW) mit dem Neubau der Francke-Schule einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes, Herstellung einer Sportfläche sowie der

(Wieder-) Herstellung/Aufwertung des Außengeländes zu beauftragen;

 

b. die Ausführung und Finanzierung - angelegt für die Dauer von 30 Jahren und in Höhe von rd. 15.111.000,00 € - im Rahmen eines sog. Public Private Partnership (PPP)-Inhabermodell vertraglich zu vereinbaren;

 

c. nach Abschluss der unter 2a benannten Investitionen in einem weiteren Schritt die Sanierung der Turnhalle mit der GWW zu verhandeln, vorbehaltlich der Festlegungen in der Haushaltssatzung. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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