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Herr Schulz möchte den Begriff Forfaitierungsvereinbarung erläutert bekommen.

 

Herr Dorff erklärt, dass es sich um eine Forderungsabtretung handelt. Die kreditgebende Bank wird durch die Stadt abgesichert, indem eine Bürgschaft geleistet wird, falls die GWW insolvent werden sollte. Die Bank kann in diesem Fall weiterhin darauf zählen, dass die Zahlungen geleistet werden. Die GWW erhält durch diese Forfaitierungsvereinbarung bessere Zinskonditionen und in diesem Zusammenhang sind die jährlichen Kosten, die die Stadt an die GWW zu zahlen hat geringer.

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Finanzierung des Neubaus der Francke Grundschule eine Forfaitierungsvereinbarung abzuschließen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

23

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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