Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Finanzierung des Neubaus der Francke Grundschule eine Forfaitierungsvereinbarung abzuschließen. 

         

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 2.1.1.01 Grundschulen/ 3491000 kreditähnliche RG

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Durch die Forfaitierung erhält die GWW bessere Kreditbedingungen mit der Folge, dass die Stadt einen geringeren Betrag refinanzieren muss.

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

         

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Beschlossen ist, den Neubau der Francke-Schule einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes, Herstellung einer Sportfläche sowie der (Wieder-) Herstellung/Aufwertung des Außengeländes mit der 100 %-igen Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode, der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW), durchzuführen (025/2021).

 

Voraussichtlich wird das finanzierende Kreditinstitut gegenüber der GWW auf die vorsorgliche Abtretung von Vergütungsansprüchen gegen die Stadt Wernigerode im Wege eines Forfaitierungsgeschäfts bestehen. Auch aus Sicht der Stadt Wernigerode dürfte es sich bei dem Abschluss einer solchen Forfaitierungsvereinbarung um ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft nach § 109 Abs. 3 KVG LSA handeln. Allerdings sind die hieraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken für die Stadt Wernigerode äußerst gering. Vorrangig wird das finanzierende Kreditinstitut die GWW für Zins- und Tilgungsverpflichtungen in Anspruch nehmen. Erst wenn die GWW hierzu nicht mehr in der Lage sein sollte, was aufgrund ihrer heutigen Vermögenssituation und aufgrund der Stellung der Stadt Wernigerode als Gesellschafterin der GWW kaum zu erwarten ist, würde ggfs. die Stadt Wernigerode in Anspruch genommen werden.

 

Hinzu kommt, dass auch im Fall der Abgabe einer Einredeverzichtserklärung die Kommune auch bei Schlecht- oder Nichtleistungen ihres Vertragspartners zwar nicht von der Leistungspflicht befreit wird, jedoch die GWW wiederum in der Lage ist, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem von ihr ausgewählten Generalunternehmer geltend zu machen. Selbstverständlich wird die GWW dabei darauf achten, einen finanziell und wirtschaftlich leistungsfähigen Generalunternehmer zu beauftragen.


Im Ergebnis stellt sich also auch ein solches Forfaitierungsgeschäft aus Sicht der Stadt Wernigerode als ein äußerst geringes wirtschaftliches Risiko dar und sichert auf der anderen Seite der GWW die Möglichkeit, kommunalähnliche Kreditkonditionen in Anspruch zu nehmen, die diese wiederum im Rahmen des Vertragsmodells an die Stadt Wernigerode weitergeben kann. Insoweit überschreitet der Nutzen dieses Forfaitierungsgeschäfts ein mögliches Risiko bei weitem.

        

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

nach oben