Begründung:
Beschlossen ist, den Neubau der Francke-Schule einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes, Herstellung einer Sportfläche sowie der (Wieder-) Herstellung/Aufwertung des Außengeländes mit der 100 %-igen Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode, der Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW), durchzuführen (025/2021).
Voraussichtlich wird das finanzierende Kreditinstitut gegenüber der GWW auf die vorsorgliche Abtretung von Vergütungsansprüchen gegen die Stadt Wernigerode im Wege eines Forfaitierungsgeschäfts bestehen. Auch aus Sicht der Stadt Wernigerode dürfte es sich bei dem Abschluss einer solchen Forfaitierungsvereinbarung um ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft nach § 109 Abs. 3 KVG LSA handeln. Allerdings sind die hieraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken für die Stadt Wernigerode äußerst gering. Vorrangig wird das finanzierende Kreditinstitut die GWW für Zins- und Tilgungsverpflichtungen in Anspruch nehmen. Erst wenn die GWW hierzu nicht mehr in der Lage sein sollte, was aufgrund ihrer heutigen Vermögenssituation und aufgrund der Stellung der Stadt Wernigerode als Gesellschafterin der GWW kaum zu erwarten ist, würde ggfs. die Stadt Wernigerode in Anspruch genommen werden.
Hinzu kommt, dass auch im Fall der Abgabe einer Einredeverzichtserklärung die Kommune auch bei Schlecht- oder Nichtleistungen ihres Vertragspartners zwar nicht von der Leistungspflicht befreit wird, jedoch die GWW wiederum in der Lage ist, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem von ihr ausgewählten Generalunternehmer geltend zu machen. Selbstverständlich wird die GWW dabei darauf achten, einen finanziell und wirtschaftlich leistungsfähigen Generalunternehmer zu beauftragen.
Im Ergebnis stellt sich also auch ein solches Forfaitierungsgeschäft aus Sicht der Stadt Wernigerode als ein äußerst geringes wirtschaftliches Risiko dar und sichert auf der anderen Seite der GWW die Möglichkeit, kommunalähnliche Kreditkonditionen in Anspruch zu nehmen, die diese wiederum im Rahmen des Vertragsmodells an die Stadt Wernigerode weitergeben kann. Insoweit überschreitet der Nutzen dieses Forfaitierungsgeschäfts ein mögliches Risiko bei weitem.