Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 18.02.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | 092/2020 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | 014/2021 | |||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebung der Beschlüsse 137/2019 und 030/2020 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
a. die 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode, die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW) mit dem Neubau der Francke-Schule einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes, Herstellung einer Sportfläche sowie der (Wieder-) Herstellung/Aufwertung des Außengeländes zu beauftragen;
b. die Ausführung und Finanzierung - angelegt für die Dauer von 30 Jahren und in Höhe von ca. 12,08 Mio. € - im Rahmen eines sog. Public Private Partnership (PPP)-Inhabermodell vertraglich zu vereinbaren;
c. im Rahmen der Finanzierung eine Forfaitierungsvereinbarung abzuschließen;
d. nach Abschluss der unter 2a benannten Investitionen in einem weiteren Schritt die Sanierung der Turnhalle mit der GWW zu verhandeln, vorbehaltlich der Festlegungen in der Haushaltssatzung.
17.02.2021 - Hauptausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung. 18.02.2021 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
25.02.2021 - Stadtrat Wernigerode Ö 18 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebung der Beschlüsse 137/2019 und 030/2020 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
a. die 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Wernigerode, die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW) mit dem Neubau der Francke-Schule einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes, Herstellung einer Sportfläche sowie der (Wieder-) Herstellung/Aufwertung des Außengeländes zu beauftragen;
b. die Ausführung und Finanzierung - angelegt für die Dauer von 30 Jahren und in Höhe von ca. 12,08 Mio. € - im Rahmen eines sog. Public Private Partnership (PPP)-Inhabermodell vertraglich zu vereinbaren;
c. im Rahmen der Finanzierung eine Forfaitierungsvereinbarung abzuschließen;
d. nach Abschluss der unter 2a benannten Investitionen in einem weiteren Schritt die Sanierung der Turnhalle mit der GWW zu verhandeln, vorbehaltlich der Festlegungen in der Haushaltssatzung.
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Ö 7 | 010/2021 | |||||||||||||||||||
N 8 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |
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N 10 | Finanzierung von Planungsleistungen in Verbindung mit dem Rechteeinräumungs- und Zustimmungs-vertrag der Baumaßnahme Natürlich.Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg nach einem Verhand-lungsverfahren nach EU-Vergaberecht
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008/2021 |