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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung die Änderungen zur Haushaltssatzung 2021 (inkl. finanzieller Auswirkungen im Finanzplan) und der kommunal-aufsichtlichen Entscheidung des Landkreises Harz vom 28.01.2021 beizutreten.

                         

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:                          siehe Haushaltsplan 2021

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                           

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Begründung:

Die Kommunalaufsicht des Landeskreises Harz verfügte mit Schriftsatz vom 28.01.2021 über die am 10.12.2020 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Wernigerode für das Jahr 2021

 

  1. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 wird abgesehen.

 

  1. Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vor-gesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nur bis zu einer Höhe von 2.509.600 Euro erteilt und 281.500 Euro versagt, so dass die Stadt Wernigerode unter den nachfolgenden Einschränkungen investive Auszahlungen im Umfang von 9.084.300 Euro tätigen kann.

 

Bei der Maßnahme Sanierung der Kindertagestätte Harzblick 3.6.5.02.09/1409.7851000 werden 281.500 Euro im Haushaltsplan 2021 entnommen und auf 188.500 Euro reduziert.

Im Haushaltsjahr 2020 konnten bereits aus Haushaltsmitteln Elektroarbeiten beauftragt werden, so dass die niedrigere Summe in 2021 ausreicht.

 

  1. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.750.000 Euro wurde vollständig erteilt.


 

Für das Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021 ist ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich.

Die formellen Änderungen im Finanzplan 2021 werden nachgereicht.

 

                          

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Gaffert

Oberbürgermeister                

 

 

Anlage

Haushaltssatzung 2021 - Beitritt

          

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