Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss - 16.11.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | ||||||||||||||||||
Ö 7 | ||||||||||||||||||
Ö 8 | 102/2021 | |||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt die Einführung eines digitalen Meldewesens als Änderung des § 6 (2) wie folgt:
Die Meldung der Daten erfolgt digital über das durch die Wernigerode Tourismus GmbH benannte Kurbeitragsabrechnungssystem. Ausnahmen können für eine Übergangszeit von 12 Monaten ab Veröffentlichung der Satzung durch die Wernigerode Tourismus GmbH auf Antrag genehmigt werden.
16.11.2021 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 8 - geändert beschlossen
09.12.2021 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt die Einführung eines digitalen Meldewesens als Änderung des § 6 (2) wie folgt:
Die Meldung der Daten erfolgt digital über das durch die Wernigerode Tourismus GmbH benannte Kurbeitragsabrechnungssystem. Ausnahmen können für eine Übergangszeit von 12 Monaten ab Veröffentlichung der Satzung durch die Wernigerode Tourismus GmbH auf Antrag genehmigt werden.
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N 9 | Genehmigung der Niederschrift -nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Zustimmung zur Übertragung und Belastung eines Erbbaurechts |
095/2021 | ||||||||||||||||
N 11 | Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts |
108/2021 | ||||||||||||||||
N 12 | Informationen und Anfragen |