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Herr Meling erläutert die Beschlussvorlage. Er hatte den Sachverhalt bereits auf der letzten Sitzung ausführlich dargestellt. Die Testphase ist nun abgeschlossen und die Übergangszeit wurde für ein Jahr festgelegt. Schulungen finden statt.

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann fragt, ob jeweils Kosten anfallen.

 

Herr Meling sagt, dass es sich um Schnittstellen handelt für die Kosten entstehen. Diese werden aber vom Unternehmer getragen. Bei der WTG fallen Kosten in Höhe von einmalig 8.000 € und jährlich 1.000 € an.

 

Herr Schatz möchte wissen, ob sich Kleinvermieter einen PC anschaffen müssen.

 

Herr Meling erklärt, dass das erforderlich ist und die WTG stellt diesen Kleinanbietern ein kostenfreies Pflegetool zur Verfügung.

 

Frau Dr. Tschäpe fragt, ob HATIX damit verbunden ist.

 

Herr Meling sagt, dass HATIX in jedem Fall damit verbunden ist.

 

Herr Bergmann spricht sich für die sofortige digitale Nutzung des Systems - ohne Übergangszeit - aus.

 

Auch Herr Strauhs spricht sich ebenfalls dafür aus.

 

Herr Schatz weist diesbezüglich auf Regelungen in Goslar hin, wo es z. B. für ältere Vermieter auf Antrag Ausnahmegenehmigungen gibt.

 

Somit stellt Herr Schatz den Änderungsantrag 102/01/2021:

 

Gegenstand der Vorlage: 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebeung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode

 

§ 1 Satz 2 wird ersetzt durch:

 

„Auf Antrag kann die Wernigerode Tourismus GmbH von der Pflicht zur digitalen Meldung der Daten bei unbilliger Härte befreien“

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, einstimmig

 

Sodann stellt Herr Linde die Beschlussvorlage 102/2021 zur Abstimmung:

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

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