Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 03.09.2020
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||
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Ö 5 | 056/2020 | ||||||||||||||||||
VORLAGE Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2016 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
03.09.2020 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen
24.09.2020 - Stadtrat Wernigerode Ö 16 - ungeändert beschlossen Beschluss Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2016 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
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Ö 6 | 057/2020 | ||||||||||||||||||
Ö 7 | 058/2020 | ||||||||||||||||||
Ö 8 | 037/2020 | ||||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |