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Herr Gaffert erläutert die Beschlussvorlage 2.Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode.

 

Frau Leo bringt zwei weitere Änderungen für die Satzung ein. 

 

In § 5 Absatz 2 ist eine redaktionelle Änderung notwendig. Es erfolgt die Ergänzung: „…bzw. dem Vermieter“. 

 

Aufgrund der schleppenden Rückläufe durch die Inhaber von Beherbergungsstätten, soll zukünftig für nicht abgerechnete Vordrucke ein Durchschnittswert zur Veranlagung ermittelt werden. Insofern wird der § 6 Absatz 2 um einen Satz 3 erweitert, der wie folgt lautet: 

 

„Bei nicht vollständiger Abrechnung bzw. Rückgabe der Vordrucke erfolgt eine Veranlagung der Kurtaxe auf Basis der durchschnittlichen Auslastung der letzten 12 Monate zu Lasten des Vermieters.“

 

Herr Zimmermann merkt an, dass der Satz in der Begründung zur Bereitstellung der Kurtaxe i. H. v. 2,3 Mio. € unvollständig bzw. nicht eindeutig sei.

 

Herr Meling erklärt daraufhin, dass die Stadt Wernigerode der Wernigeröder Tourismus GmbH das Kurtaxenaufkommen zur Verfügung stellt. Insofern spricht er sich für eine Ergänzung des Wortlautes aus. 

 

Diese Änderung wird vorgenommen und der Satz lautet wie folgt:

 

„Die Stadt Wernigerode stellt der Wernigeröder Tourismus GmbH ein Kurtaxenaufkommen 2021 i. H. v. 2.314.800 € (netto) zur Verfügung.“

 

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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