Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 24.04.2014
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||
Ö 5 | 012/2014 | |||||||||||||
Ö 6 | 031/2014 | |||||||||||||
Ö 7 | 034/2014 | |||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt nachstehende Wertgrenzen für die Veranschlagung von Investitionen, Investitionsmaßnahmen und Instandsetzungen:
a) Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 10.000 Euro (Brutto) sind einzeln im Teilfinanzplan auszuweisen
b) Die Wertgrenze von über 100.000 Euro (Brutto) gilt für Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen
c) Verpflichtungsermächtigungen unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (Brutto) können zusammengefasst werden
d) Für Investitionen über 500.000 Euro (Brutto) ist ein Nutzungskonzept (Grundsatzbeschluss) zu erarbeiten und durch den Stadtrat zu beschließen, bevor die Maßnahme in den investiven Haushalt eingestellt wird.
24.04.2014 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
20.05.2014 - Stadtrat Wernigerode Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 034/2014 Beschluss Der Stadtrat beschließt nachstehende Wertgrenzen für die Veranschlagung von Investitionen, Investitionsmaßnahmen und Instandsetzungen:
a) Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen ab einer Wertgrenze von 10.000 Euro (Brutto) sind einzeln im Teilfinanzplan auszuweisen
b) Die Wertgrenze von über 100.000 Euro (Brutto) gilt für Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen
c) Verpflichtungsermächtigungen unterhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro (Brutto) können zusammengefasst werden
d) Für Investitionen über 500.000 Euro (Brutto) ist ein Nutzungskonzept (Grundsatzbeschluss) zu erarbeiten und durch den Stadtrat zu beschließen, bevor die Maßnahme in den investiven Haushalt eingestellt wird.
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Ö 8 | ||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |