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Herr Hulzer erläuterte die Beschlussvorlage zur Festlegung von Wertgrenzen für Investitionen, da dies noch nicht erfolgt ist. Nach Festlegung durch den Stadtrat werden diese ab 2015 in der Haushaltssatzung festgeschrieben. Auf die Nachfrage von Herrn Weber ob Nutzungskonzept bzw. Grundsatzbeschluss ein Wirtschaftsgutachten zur Folge hat, sagte Herr Gaffert, dass Wirtschaftsgutachten z. B. für Schulen und Straßen keinen Sinn machen. Herr Hulzer ergänzte, dass es dort nur Sinn macht zu prüfen, ob eine Sanierung oder eine Reparatur sinnvoller ist.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

 

(einstimmig)

 

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