Bau- und Umweltausschuss - 30.01.2012
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Ö 7 | 001/2012 | ||||||||
Ö 8 | 005/2012 | ||||||||
VORLAGE
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan der Innenentwicklung in der Fassung vom 05.01.2012 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung ist beigefügt.
30.01.2012 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
16.02.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 005/2012 Beschluss
Der Stadtrat beschließt: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan der Innenentwicklung in der Fassung vom 05.01.2012 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Die Begründung ist beigefügt. Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen
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N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - |
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N 10 | Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln - Oberpfarrkirchhof 2/3 |
010/2012 | |||||||
N 11 | Informationen und Anfragen |