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1.       Vergaben

Herr Rudo geht auf Schwerpunkte der erfolgten Vergaben – Zeitraum 22.11.2011 bis 30.01.2012 - ein.

 

2.       Anfragen

-          Herr Siegel erinnert an die Beantwortung einer Anfrage vom 22.08.2011 (Protokoll TOP 5, Punkt 7 – Hebezug Hippelhangweg und Kleine Renne).

 

Die Problematik wurde am 31.01.2012 nochmals an das Dezernat II, Herrn Heinrich, herangetragen. Bei dem zugewachsenen Hebezug (Teil des geologischen Lehrpfades) nimmt Herr Heinrich mit dem Initiator Herrn Rösicke Kontakt auf.

 

Der Wanderweg Kleine Renne befindet sich im Eigentum des Fürsten zu Stolberg. Zurzeit sieht Herr Heinrich wenig Möglichkeiten, eine einvernehmliche Regelung mit dem Fürsten zu Stolberg herbeizuführen. Herr Heinrich wird prüfen, ob die Stadt Wernigerode u.U. tätig werden kann.

 

-          Herr Sternitzke greift nochmals die Problematik der ungepflegten Grünanlagen im Wohngebiet Charlottenlust auf (Anfrage Bauausschuss 22.08.2011, TOP 5, Punkt 15 sowie Beantwortung Bauausschuss 10.10.2011, TOP 5, Punkt 6).

 

Herr Schmidt widerspricht den Aussagen von Herrn Sternitzke. Die Grünanlagen sind ausgeschrieben und werden ordnungsgemäß gepflegt. Bei den Lavendelbeeten sowie den Rosenrabatten ist die Kritik berechtigt. Aufgrund des sehr hohen Pflegeaufwandes findet hier ein Rückbau statt (zukünftig Rasenflächen).

 

Beim Baumbeschnitt wünscht sich Herr Sternitzke professionelle Anleitung vom SG Grünanlagen. Wenn Bürger auf das SG Grünanlagen zukommen, wird Hilfe und Unterstützung gegeben. Allerdings muss klar unterschieden werden zwischen privaten und öffentlichen Flächen. Alles kann nicht über das SG Grünanlagen geleistet werden.

 

Frau Goetz hat selbst eine Fläche zur Pflege übernommen und äußert sich positiv über die Zusammenarbeit mit dem SG Grünanlagen.

 

-          Herr Sternitzke kritisiert das Streuen mit Salz auf den Gehwegen. Speziell für Bäume und Tiere ist das gefährlich. Es sollten Kontrollen durchgeführt werden.

 

Herr Schmidt erklärt, dass der Winterdienst in der Charlottenlust über die Firma Mitschurin abgesichert wird (z.B. Im langen Schlage). Für den Einsatz von Streusalz gibt es klar definierte Vorgaben. Die Beräumung der Gehwege obliegt den jeweiligen Eigentümern. Herr Schmidt wird die städtischen Mitarbeiter sowie die von der Stadtverwaltung beauftragten Firmen nochmals belehren. Die geäußerte Kritik wurde am 07.02.2012 an das Dezernat I, Herrn Friedrich und das Ordnungsamt weitergegeben.

 

 

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Beschluss
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