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Kindertagesstätte "Kinderland Pusteblume"

Träger: Stadt Wernigerode

Walter-Grosse-Ring 21
38855 Wernigerode

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Presseartikel:
Gesund und munter durch den Tag in der Kita “Pusteblume“ (Juli 2021)

Profil / Konzept der Einrichtung:

Fest integriert in die pädagogische Arbeit ist die Hengstenberg-Bewegungspädagogik. Im Mittelpunkt dieses Konzeptes steht die "behutsame bewegungspädagogische Unterstützung des kindlichen Bewegungs- und Forschungsdranges". Die Kinder erkennen selbstständig, zu welchen Bewegungen sie fähig sind und spüren dabei Raum- und Körpergrenzen.

--> Konzeption der Kindertagesstätte “Kinderland Pusteblume“

Aufnahmekapazität:

  •    5 Kinder 2 1/2  bis 3 Jahre
  •  65 Kinder 3 - 6 Jahre
  • 150 Kinder von 6 - 12 Jahren
  • im Rahmen der Betriebserlaubnis sind einzelne Plätze flexibel belegbar

Aufnahmealter:

  • ab 2 1/2 Jahren

Voraussetzungen:

  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes
  • Vorlage eines Nachweises einer geführten Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz
  • Nachweis einer Masernschutzimpfung

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 5:30 (auf Anfrage und Prüfung) - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 20:30 Uhr)
  • 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
    --> Aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestellen ca. 350 m bzw. 500 m entfernt

Parkplätze:
in begrenzter Zahl vorhanden, nicht kostenpflichtig

Angebote der Einrichtung

    • die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
    • individuelle Eingewöhnung nach Absprache mit den Eltern
    • Natur- und Waldtage
    • wöchentliches Musikangebot mit Musiker Tomi vom Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode - Sponsoring erfolgt über den Lions- Club Wernigerode
    • interessante Feriengestaltung
    • Zusammenarbeit mit der Grundschule Stadtfeld
    • jeden 1. Mittwoch im Monat Besichtigungsmöglichkeit der Einrichtung von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nach Voranmeldung)
    • vor Inanspruchnahme des Platzes bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Leiterin zu einem Informationsgespräch und einem Hausrundgang
    • Beteiligung am Bundesprogramm "Sprachkitas - Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist"

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postadresse: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 513
Fax: +49 3943 654 7513 oder +49 3943 654 599
E-Mail

Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?

Anmeldung und Aufnahme im Hort

Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
(Zentrale Postadresse: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
38855 Wernigerode
Telefon:  +49 3943 654 513
Fax: +49 3943 654 7513 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
  • Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.

 
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