Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein"
Träger: Stadt Wernigerode
Friedrichstraße 140
38855 Wernigerode
Videos aus der "Villa Sonnenschein":
Wir stellen Meisenfutterstellen her
Anke Maria erzählt euch das Märchen von den Bremer Stadtmusikanten
Presseartikel:
Umweltbildungsprojekt an Wernigerodes Gewässern in Horten und Kindergärten gestartet
Kindertag in der “Villa Sonnenschein“ (01.06.2022)
Forscherfest zum 60. Geburtstag der “Villa Sonnenschein“ (16.09.2022)
Zwei Väter trotzen dem Wetter (April 2023)
Walpurgis in der “Villa Sonnenschein“ (Mai 2023)
Vorschüler der Kita “Villa Sonnenschein“ verabschieden sich mit einem besonderen Geschenk (August 2023)
Forscherfest 2023 - Die Kita Villa Sonnenschein hebt ab ins Weltall (Oktober 2023)
Gemeinschaftlicher Frühjahrsputz in der Kindertagesstätte »Villa Sonnenschein« (April 2024)
Ein Sommer in der Kita “Villa Sonnenschein“ (September 2024)
Profil / Konzept der Einrichtung:
Wir arbeiten nach dem Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt "Bildung elementar"und verknüpfen es mit unseren Erfahrungen und aktuellen Erkenntnissen in der Arbeit nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik.
- Zetifizierung "Haus der kleinen Forscher"
- teiloffene Arbeit
- Präventionskampagne "SunPass" (Zertifizierung)
- Naturtag (1 x wöchentlich)
- --> zur Konzeption der Kindertagesstätte “Villa Sonnenschein“
Aufnahmekapazität:
- 3 Kinder 2 bis 3 Jahre
- 75 Kinder 3 - 6 Jahre
Aufnahmealter:
ab vollendetem 2. Lebensjahr
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle (Stadtlinie 201 und 204) direkt vor der Tür
Parkplätze:
Parkplätze direkt vor der Kita vorhanden, nicht kostenpflichtig, 30 Min. mit Parkscheibe
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
- individuelle Eingewöhnung
- jeden ersten Mittwoch im Monat ist eine Besichtigung der Einrichtung möglich (nach vorheriger Absprache)
Anmeldung und Aufnahme in der Kita
Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 516
Fax: +49 3943 654 7516 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kita
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Was sollte ich noch wissen?
- für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen
- bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) berücksichtigen
- das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
- Hausgang, Erstgespräch, Austausch von Informationen vor Beginn des Betreuungsvertrages (bitte Termin abstimmen)
- Zusammenarbeit mit den Kinderkrippen "Auerhahn" und "Lindenberg", den Horten der Grundschulen "Diesterweg" und "A. H. Francke", den Grundschulen, der Hochschule, der Musikschule "Turbine 19" und der Kinderbibliothek
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:
Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen
Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode
Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung
Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.