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Kindertagesstätte "Kleine Strolche" Reddeber

Träger: Stadt Wernigerode

Zum Lerchenberg 1
38855 Wernigerode

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Presseartikel:
“Kleine Strolche“ auf Vorschul-Abschlussfahrt (Juli 2022)
Laterne, Laterne... (November 2022)


Profil / Konzept der Einrichtung:

Für unser Haus fand am 15.11.2018 die Grundsteinlegung statt. Auf dem Schützenplatz entstand bis zur Fertigstellung am 30.06.2019 eine 461 m² große Kindertagesstätte, die auf einer Gesamtfläche von 635 m² unseren Kindern und Familien zur Verfügung steht. Eigentümer der Einrichtung sind die Stadtwerke Wernigerode. Der Flachbau ist barrierefrei und behindertengerecht gebaut und hat als Besonderheit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert. Das Haus bietet allen Komfort und ist nach den Bedürfnissen der Kinder und Erzieher gebaut worden.                                                        

Die  Kindertagesstätte " Kleine Strolche" liegt am Dorfrand von Reddeber und grenzt an ein neueres Wohngebiet. Die Feuerwehr und das Schützenhaus liegen in direkter Nachbarschaft. Hohe Bäume auf dem Spielplatz, die große Wiese vor dem Haus und viele Wege zum spazieren gehen, rennen und entdecken ermöglichen es den Kindern, ihren Bewegungsdrang auszuleben und vielfältige Erfahrungen mit belebter und unbelebter Natur zu machen.

Charakteristisch für Reddeber sind Ein- aber auch Mehrfamilienhäuser sowie Höfe, auf denen mehrere Generationen leben.

--> Konzeption der Kindertagesstätte “Kleine Strolche“

Aufnahmekapazität:

  • 25 Kinder bis 3 Jahre
  • 40 Kinder 3 bis 6 Jahre

Aufnahmealter:

  • von 0 Jahren bis zum Schuleintritt

Öffnungszeiten

  • Mo - Fr  6:00 - 17:00 Uhr
  • 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
    --> Aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle ca. 200 m

Parkplätze:
vorhanden, kostenlos

Angebote der Einrichtung

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 531
Fax: +49 3943 654 7531 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?


Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
  • Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.

 
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