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Kinderkrippe "Am Auerhahn"

Träger: Stadt Wernigerode

Am Auerhahn 8
(Nähe Stadtmitte)
38855 Wernigerode

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Pressemitteilungen:

Danke für die neue Holzeisenbahn und die neuen Spielfahrzeuge! (Juni 2023)
Frisch renoviert in der Kinderkrippe “Am Auerhahn“ (Oktober 2022)
Eine Winterlinde als Abschiedsgeschenk (April 2023)
Pflanzaktion in der Kinderkrippe “Am Auerhahn“ (Mai 2023)
Weiterbildungstag in der Kinderkrippe “Am Auerhahn“ (11. September 2023)
Neues Sonnensegel für die Kinderkrippe "Am Auerhahn" (September 2024)


Profil / Konzept der Einrichtung:


Die Kinderkrippe "Am Auerhahn" befindet sich idyllisch gelegen in einem voll sanierten Fachwerkhaus mit zugehörigem großem Garten. Die Einrichtung zeichnet sich besonders durch ihren familiären Charakter aus.

Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit:

  • individuelle Eingewöhnung --> "Jedes Kind ist einzigartig!"
  • Kinder sind Akteure ihrer Entwicklung
  • Orientierung an realen Lebenssituationen
  • halboffene Arbeit ab Gruppe 3
  • Entdeckertage in Gruppe 4
  • Teilhabe und Mitbestimmung im Krippenalltag
    --> Konzeption der Kinderkrippe “Am Auerhahn“

Bildung in der Kinderkrippe "Am Auerhahn" heißt für die pädagogischen Fachkräfte: "Bildung elementar - Bildung von Anfang an."


Aufnahmekapazität:

  • 44 Kinder bis 3 Jahre

Aufnahmealter:

  • ab 8 Wochen

Öffnungszeiten

  • 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
  • 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
    -->aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Stadtlinie

Parkplätze:
Kurzzeitparkplätze vorhanden

Angebote der Einrichtung

  • die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
  • individueller Besichtigungstermin der Einrichtung nach vorheriger Absprache
  • Krabbelgruppe für die Neuaufnahmen - jeden 2. Mittwoch im Monat von 15:30 - 16:15 Uhr
  • individuelle Eingewöhnung nach Absprache mit den Eltern
  • Kooperation mit dem „Verein für krebskranke Kinder Harz e.V.“ ("SunPass"-Projekt)
  • flexible Tagesablaufgestaltung, orientiert an den Bedürfnissen der Kinder
  • Förderung der Eigenaktivitäten
  • halboffene Arbeit in den beiden ältesten Gruppen
  • regelmäßige Entdeckertage in der ältesten Gruppe
  • individuelle Gestaltung von Übergängen in den Kindergarten

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon:  +49 3943 654 516
Fax: +49 3943 654 7516 oder +49 3943 654 599
E-Mail 
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
  • Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.

 
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