Hort an der Grundschule "August Hermann Francke"
Lutherstraße 10
38855 Wernigerode
Hier geht es zu einem virtuellen Rundgang durch die Räume und das Gelände des Hortes an der Grundschule “August Hermann Francke“
Träger: Stadt Wernigerode
Profil / Konzept der Einrichtung:
Inhaltliche pädagogische Arbeit nach dem Situationsansatz von Jürgen Zimmer
-->zur Konzeption des Hortes an der Grundschule “August Hermann Francke“
Aufnahmekapazität:
- 205 Kinder 6 - 14 Jahre (bzw. Versetzung in den 7. Schuljahrgang)
Aufnahmealter:
- ab Schulalter
Öffnungszeiten
- Schulzeit: 6:00 - 7:00 Uhr, 12:25 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- Ferienzeit: 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Stadtlinien 1 und 4
Parkplätze:
Parkplätze vorhanden, nicht kostenpflichtig
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt
- Tag der offenen Tür gemeinsam mit der Grundschule
- Schnuppertage für Schulanfänger
- Hausaufgabenbetreuung
- tolle Feriengestaltung und abwechslungsreiche Freizeitangebote unter Mitbestimmung der Kinder
- vielfältige Nutzung der wald- und wiesenreichen Umgebung
- Entfaltungsmöglichkeiten entsprechend der Wünsche und Neigungen der Kinder
- jahreszeitliche Höhepunkte
- jährliche Hortfahrt
- Ulkolympiade als Schuljahresabschluss
- Zusammenarbeit mit den Eltern, Kitas und der Grundschule
Anmeldung und Aufnahme im Hort
Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend und Soziales
Marktplatz 1
Dienstgebäude Neues Rathaus, Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
Telefon: +49 3943 654513
Fax: +49 3943 654 7513 oder +49 3943 654599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular Antrag Aufnahme in einen Hort in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung jederzeit möglich, Aufnahme erfolgt je nach Auslastung der Kapazität
Was sollte ich noch wissen?
- für die Betreuung im Hort wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen
- das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
- Mitbestimmung der Kinder im gewählten Kinderrat "Hortkids"
- bei den Unternehmungen können Fahrt- und Eintrittskosten anfallen
- bitte Wechselschuhe mitbringen!
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.