Hort an der Grundschule "Adolf Diesterweg"
Träger: Stadt Wernigerode
Gustav-Petri-Straße 3
38855 Wernigerode
Presseartikel:
Umweltbildungsprojekt an Wernigerodes Gewässern gestartet (05.04.2021)
Profil / Konzept der Einrichtung:
Arbeit nach dem Situationsansatz (von Jürgen Zimmer)
Wir geben den Kindern Unterstützung,
- ihre Identität zu finden,
- Unbekanntes auszuprobieren,
- neue Erfahrungen zu sammeln,
- Demokratie zu üben und mitzubestimmen,
- Antworten auf ihre Fragen zu finden,
- Freude an Spiel und Bewegung zu wecken
- --> zur Konzeption des Hortes an der Grundschule “Adolf Diesterweg“ Wernigerode
Aufnahmekapazität:
- 210 Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren
Aufnahmealter:
- ab Schulalter
Öffnungszeiten
- Schulzeit: 6:00 - 7:30 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- Ferienzeit: 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle direkt gegenüber, Haltestelle Forum
Parkplätze:
einige wenige kostenfreie Kurzzeitparkplätze extra für Eltern
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt
- Montag und Freitag Erledigung der Hausaufgaben ohne Zwang
- die Ferien werden gemeinsam mit den Kindern geplant
- Höhepunkte entsprechend dem Jahreskreis
- 1 x jährlich Waldferien
- Zusammenarbeit mit Eltern, Kitas und der Schule
- Kinderrat
- Elternkuratorium
Anmeldung und Aufnahme im Hort
Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
(Zentrale Postadresse: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
38855 Wernigerode
Telefon: +49 3943 654 513
Fax: +49 3943 654 7513 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular Antrag Aufnahme in einen Hort in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung jederzeit möglich, Aufnahme erfolgt je nach Auslastung der Kapazität
Was sollte ich noch wissen?
- für die Betreuung im Hort wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen
- das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
- bei den Unternehmungen können Fahrt- und Eintrittskosten anfallen
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.