Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Volltext
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt »ELSTER« einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu »ELSTER«: https://www.elster.de/eportal/start
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Frist
keine
Erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt »ELSTER« ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Kosten
keine
Formulare
- Formulare: »Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -«, Abschnitt »C«
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt »ELSTER«
- Persönliches Erscheinen nötig: nein