Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
Volltext
Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,
- wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
- wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.
Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:
- Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen,
- Kosten und
- Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.
Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Artikel 57 und 57a Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU
- Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
- §§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Koordinierungsstelle EG-DLR.
Frist
- bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Kosten
Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.
Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.
Bundesländer ohne EA-Gebühren:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bundesländer mit EA-Gebühren:
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
Hinweis:
Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.
Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Rechtsbehelf
keine