Fahrerlaubnis - Umschreibung aus der EU und dem EWR
Allgemeine Informationen
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Hinweis:
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind (wie z.B. die Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen und Bus), gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
- Information sheet for holders of foreign driving licences (driving licences) from EU and EEA countries
- Information sheet for holders of foreign driving licences (driving licences) from countries outside the European Union
- Fiche d'information pour les titulaires de permis de conduire étrangers (permis de conduire) en provenance des États membres de l'UE et de l'EEE
- Fiche d'information pour les titulaires de permis de conduire étrangers (permis de conduire) en provenance de pays tiers
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
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aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
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Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
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ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
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Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
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Wenn eine Prüfung verlangt wird: ein Behördenführungszeugnis
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für ein Behördenführungszeugnis fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro an.