Ersatzführerschein
Allgemeine Informationen
Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (verloren, gestohlen etc.), stellt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt auf Antrag einen Ersatzführerschein aus.
Zuständige Stelle
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zu Führerscheindaten (wann wurde welche Fahrerlaubnisklasse wo erworben)
- Wenn sich in der Zwischenzeit Ihr Wohnsitz in einen anderen Landkreis bzw. kreisfreie Stadt verlegt hat und keine Daten im Zentralen Register zu Ihrer Fahrerlaubnis vorliegen, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins. Nähere Informationen erteilt Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Im Falle des Verlustes bedarf es gegebenenfalls einer eidesstattlichen Versicherung.
- Bei Diebstahl: Bestätigung Ihrer Anzeige bei der Polizei
Gebühren (Kosten)
Ein Ersatzführerschein ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.