- Schriftlicher Antrag des Krankenhausträgers auf Übernahme eines bestimmten Versorgungsauftrages und damit Aufnahme in den Landeskrankenhausplan
- Spezifikation des Fachgebietes, ggf. der Subdisziplin,
- Angaben zur Zahl der erforderlichen Planbetten,
- Angabe zur zeitlichen Aufnahme des Versorgungsauftrages
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt oder der Klinik
- Nachweis über die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten
- Vorlage von erforderlichen Approbationen, je nach Aufgabenstellung der Anstalt oder Klinik
- Nachweis über ausreichend ausgebildetes Pflegepersonal
- Vorlage von Beschreibungen und Plänen der baulichen oder sonstigen technischen Einrichtungen der Klinik oder Anstalt zum Nachweis des Anspruchs an die gesundheitspolizeilichen Anforderungen
- Nachweis, dass von der örtlichen Lage der Klinik oder Anstalt keine Gefahren zum Schutz der Nachbarn ausgehen können
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