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Beratungsfolge

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Der Stadtrat möge beschließen:

 

  1. Die Richtlinie für Fraktionsmittel vom 29.08.2017 wird im Punkt 1.2 erweitert.
  2. Der Punkt 1.2 regelt künftig die Übernahme einmaliger Kosten und wiederkehrender Ausgaben für die laufende Geschäftsführung und die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion.
  3. Der Punkt 1.2 wird um einen dritten Absatz ergänzt, der folgende Positivliste für finanzierungsfähige Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen enthält:
  • Einmalige Ausgaben
    • Erstellung einer Webseite der Fraktion
  • Wiederkehrende Ausgaben sind z. B.
    • Hostinggebühren für die Fraktionswebseite

Kosten für die Produktion und Verteilung von gedrucktem Informationsmaterial der Fraktion

              

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

              

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Begründung:

Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalpolitischen Arbeit und trägt zu Transparenz, Akzeptanz und Bürgerbeteiligung bei. Die Aufnahme von einmaligen Kosten und wiederkehrenden Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit in die Richtlinie stellt sicher, dass alle Fraktionen die Möglichkeiten haben, ihre Arbeit öffentlich darzustellen und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Dies dient der demokratischen Meinungsbildung und stärkt die politische Teilhabe vor Ort.

 

Eine Erhöhung der Fraktionsmittel gemäß § 5 Abs. 1 der Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode wird dadurch nicht erfolgen. Die Ergänzung der Richtlinie ist also für den städtischen Haushalt aufwandsneutral.

 

Im Punkt 1.5 der Richtlinie für Fraktionsmittel ist bereits geregelt, dass die Gelder aus der Fraktionsfinanzierung nicht für „Wahlwerbung und Parteiaktivitäten“ genutzt werden dürfen. Insofern ist einem möglichen Missbrauch von Fraktionsmitteln für Parteienwerbung vorgebeugt.

              

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gez. Schatz

Stadtrat              

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