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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:

BV wurde zurückgezogen

 

Hauptausschuss:

Aus dem Geschäftsgang genommen

 

Herr Bergmann hat die Beschlussvorlage übernommen, nachdem Herr Schatz die Vorlage aus dem Geschäftsgang genommen hat.

 

Herr Schatz erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Radünzel erklärt, dass die vorgeschlagenen Änderungen von Herrn Schatz legitim, aber auch hochproblematisch in der Umsetzung sind, da man sich dann auf einem sehr schmalen Grat zwischen erlaubter Fraktionsöffentlichkeitsarbeit und verbotener Parteiwerbung befindet. Parteiwerbung darf nicht mit den Fraktionsmitteln und den Haushaltsmitteln der Stadt durchgeführt werden. Da die Abgrenzung dieser sehr schwierig ist, bräuchte man Unterstützung von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, welche sehr kostenintensiv sind. Sollte es zu einer verbotenen Parteifinanzierung kommen, werden diese Gelder nicht nur rückerstattungspflichtig an die Stadt, sondern diejenigen, stehen dann auch in der persönlichen Verantwortung. Er bittet um Ablehnung der Beschlussvorlage.

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat möge beschließen:

 

  1. Die Richtlinie für Fraktionsmittel vom 29.08.2017 wird im Punkt 1.2 erweitert.
  2. Der Punkt 1.2 regelt künftig die Übernahme einmaliger Kosten und wiederkehrender Ausgaben für die laufende Geschäftsführung und die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion.
  3. Der Punkt 1.2 wird um einen dritten Absatz ergänzt, der folgende Positivliste für finanzierungsfähige Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen enthält:
  • Einmalige Ausgaben
    • Erstellung einer Webseite der Fraktion
  • Wiederkehrende Ausgaben sind z. B.
    • Hostinggebühren für die Fraktionswebseite

Kosten für die Produktion und Verteilung von gedrucktem Informationsmaterial der Fraktion

 

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Abstimmungsergebnis:

18

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

 

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