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Herr Schatz erläutert die Beschlussvorlage 001/2025. Er stellt den Antrag, dass Ausgaben, die die Parteien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit z.B. beim Erstellen einer Website und den daraus entstehenden Hosting-Gebühren, in die Richtlinie für Fraktionsmittel aufgenommen werden sollten.

 

Darauf antwortet Herr Radünzel, dass er Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen zulässigen Fraktionsinformationen (z.B. Präsentation der Parteiarbeit), die über eine mögliche Website kommuniziert werden und Aktivitäten der Parteien, die z.B. mit Parteiwerbung zu tun haben, sieht. Diese dürfen dann nicht über die Fraktionsmittel finanziert werden. Dies kann seiner Meinung nach auch zum Missbrauch führen. Er plädiert dafür, die Beschlussvorlage zurückzuziehen und von der Kommunalaufsicht eine Stellungnahme, zu den beantragten finanzierungsfähigen Ausgaben zu verlangen.

 

Herr Schatz zieht die Beschlussvorlage zunächst zurück und möchte noch einmal das Gespräch mit Herrn Radünzel und evtl. auch mit der Kommunalaufsicht suchen.

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Beschluss
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