Begründung:
Auf der Grundlage des geltenden Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13 Juli 2009 (GVBl. LSA S. 376) und dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 03.08.2009 - 43.21-13002-1 (MBl. LSA S. 584) hat die Stadt Wernigerode als Träger der Feuerwehr eine Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und nach Vorlage und Genehmigung durch den Landkreis Harz als Kommunalaufsicht durch den Stadtrat zu beschließen.
Die Risikoanalyse dient der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur sowie Ermittlung und Feststellung des gemeindlichen Risikopotenzials anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse und unter Einbeziehung vorhandener Besonderheiten. Die Brandschutzbedarfsplanung ist hierbei Grundlage und zugleich Entscheidungshilfe für zukünftige Konzepte, insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Alarm- und Ausrückeordnungen, Standortentscheidungen für Feuerwehrgerätehäuser, der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und -geräten sowie der Sicherung des erforderlichen Personalbestandes.
Während die einzelnen Umsetzungsmaßnahmen bzgl. Standorten, Einsatzmitteln und Personal im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanung zu beraten sein werden, sollen mit der Risikoanalyse die fortgeschriebenen Planungsziele als Bedarfsdefinition beschlossen werden. Die konkreten Planungsziele sind in der Anlage (Risikoanalyse) auf den Seiten 48 bis 52 dargestellt.
Größte Einzelmaßnahme aus dem Brandschutzbedarfsplan stellt der erforderliche Neubau einer kombinierten Feuerwache und eines Feuerwehrgerätehauses für die Hauptamtliche Wachbereitschaft und die Ortsfeuerwehr Wernigerode dar (Seiten 116 und 118 der Risikoanalyse). Hierfür wird eine separate Vorlage zum Grundsatzbeschluss erarbeitet.
Durch die Umsetzung der Ableitungen aus dieser Risikoanalyse kann eine leistungsfähige Feuerwehr für die Stadt Wernigerode sichergestellt werden.