Herr Dorff führt in die Beschlussvorlage 036/2022 ein.
Herr Dr. Ellendt merkt an, dass die Stadt Wernigerode insgesamt 17 hauptamtliche angestellte Feuerwehrleute hat. Er stellt sich die Frage, ob auch andere Städte in unserem Landkreis hauptamtliche Feuerwehrleute beschäftigen.
Herr Dorff erklärt daraufhin, dass die Stadt Halberstadt 30 hauptamtliche Feuerwehrleute hat. Die Stadt Blankenburg hat hingegen nur freiwillige Feuerwehrleute. Die Stadt Wernigerode wird die hauptamtlichen Feuerwehrleute um zwei Personen aufstocken und liegt somit im Mittelfeld.
Herr Dr. Ellendt stellt die Frage, ob der Kreis auch bei den Aufgaben der städtischen Feuerwehr ein Mitspracherecht hat oder ob es sich komplett um eine städtische Aufgabe handelt.
Herr Dorff erklärt daraufhin, dass ausschließlich die Kommunen zuständig sind.
Frau Dr. Tschäpe stellt sich die Frage, wieso die Vorlage bereits jetzt schon notwendig ist.
Herr Dorff merkt an, dass die Kommune dazu verpflichtet ist, alle fünf Jahre so eine Bedarfsplanung zu beschließen. Außerdem ist der Beschluss für etwaige Fördermittel notwendig, die wir für die Feuerwehrfahrzeuge und auch die Feuerwehrgebäude erhalten können.
Ausschussvorsitzender Boks verweist auf den Ordnungsausschuss, indem ebenfalls über die Notwendigkeit dieser Beschlussvorlage diskutiert wurde. Es wurde zugesagt, die entsprechende Rechtsgrundlage zur Notwendigkeit einer Beschlussfassung zu ergänzen.
Herr Dorff teilt mit, dass hierzu bereits eine Anfrage gestellt wurde und in Kürze beantwortet wird.
Herr Winkelmann bittet darum, die Rechtsgrundlage bis zum 19.09.2022 vorzulegen.
Protokollantwort: Die Rechtsgrundlage wurde anhand der Anfrage beantwortet und am 12.09.2022 an die Stadträte verschickt.