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Herr Treuthardt als Sachgebietsleiter Brandschutz führt kurz in die Beschlussvorlage ein. Die Kommunen benötigen die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung, um Fördermittel (vor allem für Fahrzeuge oder Gerätehäuser) beantragen zu können. Die vorliegende Risikoanalyse stellt den derzeitigen Ist-Zustand sowie empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung des Ist-Zustandes dar. Weiterhin teilt er mit, dass die Risikoanalyse alle 4 bis 6 Jahre aktualisiert werden muss.

Herr Dorff hält ergänzend fest, dass den Feuerwehren in Wernigerode und den Ortsteilen eine sehr gute Arbeit attestiert wird.

 

Herr Wurzel fragt nach, was passiert, wenn der Ausschuss diese Beschlussvorlage von der Tagesordnung nimmt und warum der Stadtrat die Risikoanalyse und Brandsachutzbedarfsplanung beschließen muss. Es sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.

Frau Münzberg teilt mit, dass der Beschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Kommunalaufsicht vorzulegen sind.

 

Nach Ansicht von Herrn Wurzel sind die Ausschussmitglieder keine Fachleute, um die Risikoanalyse bewerten zu können. Daher die Frage, warum diese dann vom Stadtrat beschlossen werden muss.

Herr Dorff teilt mit, dass die beschlossene Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung Voraussetzung dafür ist, Fördermittel aquirieren zu können. Der Beschluss stellt weiterhin ein politisches Signal aus dem Stadtrat dar, sich den Problemen anzunehmen. Die Hauptschwachstelle ist das Feuerwehrgerätehaus in der Kernstadt.

 

Herr Wurzel möchte wissen, ob dann nicht nur ein Grundsatzbeschluss im Stadtrat ausreichen würde. Er sieht bei den Stadträten nicht die Kompetenz, die Festlegungen als richtig oder falsch zu bewerten.

Herr Radünzel führt aus, dass die Risikoanalyse unter anderem Planzahlen für die Eintreffzeit beinhaltet. Die Definition der 2. Eintreffzeit ist zwingend notwendig und wird daher in der Risikoanalyse festgelegt.

Weiterhin werden den Stadträten zahlreiche Beschlussvorlagen zur Abstimmung vorgelegt, bei denen keine Fachkompetenzen vorhanden sind. Daher appelliert er an die Ausschussmitglieder, der Verwaltung zu vertrauen.

 

Laut Herrn Boks besteht die Problematik bei den Stadträten vermutlich darin, dass die Risikoanalyse durch entsprechende fachliche Expertise entwickelt wurde und daher für die Stadträte nicht „greifbar“ ist. Sie müssen nun auf diese Expertise vertrauen. Er sieht in der Nennung der Planziele schon eine klare Priorisierung eventueller Maßnahmen und sieht dies als problematisch an. Ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses ohne die Prüfung von Alternativen ist in der derzeitigen Haushaltssituation für ihn nicht verständlich.

Er teilt die Ansicht von Herrn Wurzel und fände es besser, jetzt für die Ziele zu votieren, die aktuell vorstellbar und leistbar sind.

 

Frau Münzberg macht noch einmal deutlich, dass die Notwendigkeit eines Beschlusses gesetzlich normiert ist und die Kommunalaufsicht bereits wartet. Sie reicht die gesetzliche Grundlage nach.

Protokollnotiz:

Gemäß § 1 Abs. 3 der „Verordnung über die Mindeststärke und –ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr“ (MindAusrVO-FF) vom 13.07.2009 in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 03.08.2009 („Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs“) sind die Einheits- und Verbandsgemeinden verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und den Brandschutzbedarf der Gemeinde zu ermitteln.

 

Für Herrn Bergmann ist der Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung in gewisser Weise ein Blanko-Beschluss für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Bestimmte Dinge können nur nach und nach realisiert werden. Für ihn sind kalkulierbare Größen sehr wichtig.

 

Herr Radünzel erläutert nochmals die Definition der Planziele.

 

Herr Boks bringt nochmal zum Ausdruck, dass es seiner Ansicht nach schon einen direkten Bezug auf den zusammengefassten Bedarf gibt, der sehr konkret gefasst ist. Er äußert daher auch nochmals seine Bedenken.

 

Herr Dorff hält fest, dass in den Maßnahmen das Bestmögliche für unsere Feuerwehr festgehalten wurde. Eine mögliche Finanzierung ist dann erst im Anschluss zu prüfen. Die Nachfragen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Kernstadt kann er daher schon nachvollziehen. Der Beschluss der Risikoanalyse ist zunächst eine formale Angelegenheit. Dieser stellt ausdrücklich keine Zustimmung für einen Neubau dar. Der Stadtrat bleibt weiter Herr des Verfahrens über Festlegungen in der Haushaltssatzung und darüber hinaus bei notwendigen Grundsatzbeschlüssen für Investitionen über 500.000 €.

Die dargestellten Brandrisiken sind jedoch vorhanden und dort werden Maßnahmen umgesetzt werden müssen (z.B. werden Fahrzeuge immer größer). Intern gibt es bereits entsprechende Diskussionen, aber keine konkreten Entscheidungen. Die Beantragung von Fördermitteln wird dann eine zweiten Teil darstellen.

 

Herr Mau widerspricht Herrn Wurzel, denn auch die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung kostete Geld. Seiner Ansicht nach ist gut dargestellt, an welchem Standort welche Möglichkeiten vorhanden sind.

 

Frau Münzberg legt ebenfalls ausführlich dar, dass bisher nicht über einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses gesprochen wurde. Die Favorisierung eines Standortes in der Risikoanalyse erfolgte ohne tiefergehende Prüfung. Durch die Fachleute wurden die Standorte nur in Augenschein genommen und danach bewertet. Die Realisierung eines Neubaus ist ein Prozess über mehrere Jahre. In der vorliegenden Risikoanalyse wurde nur der Ist-Stand mit eventuelle Schwachstellen dargelegt.

 

Herr Bergmann fragt nach, ob der Stadtrat die Risikoanalyse per Beschluss auch nur zur Kenntnis nehmen kann.

Herr Dorff sieht das kristisch, da gesetzlich ein Beschluss des Stadtrates gefordert ist. Eine Kenntnisnahme ist dann zu wenig. Er weist aber nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Beschluss keinerlei Bindung für Investitionen bedeutet.

 

Herr Winkelmann fragt nach, wie lange die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung Gültigkeit besitzen.

Laut Frau Münzberg beträgt die Gültigkeit 5 Jahre. Sollte es eine bauliche Neuaufstellung geben, könnte eine Aktualisierung notwendig sein.

 

Laut Herrn Bergmann stimmt die Gemarkung Wernigerode nicht komplett mit dem Gebiet des Nationalparks Harz überein. Bisher trägt die Stadt Wernigerode die Lasten für den Nationalpark mit. Er bittet um Prüfung, ob von diesen Lasten etwas an den Nationalpark weitergegeben werden kann.

Laut Herrn Dorff liegt der Nationalpark Harz nur zum Teil in der Gemarkung Wernigerode. Er führt jedoch aus, dass die Brandlasten nicht zu einer Verschiebung der Verantwortlichkeiten führen. Wenn z.B. der Tunnel durch den Fenstermacherberg gebaut wird, kommt eine neue Brandlast hinzu, die wiederum neue technische Anforderungen auch für die Wernigeröder Wehren nach sich ziehen.

 

Herr Boks teilt die Überlegungen von Herrn Bergmann. Seiner Ansicht nach liegt der Nationalpark außerhalb unserer Verantwortung. Die Prüfung einer entsprechenden Mitverantwortlichkeit des Nationalparkes begrüßt er.

 

Frau Münzberg informiert, dass die Stadt Wernigerode seit geraumer Zeit mit dem Land Sachsen-Anhalt in Kontakt steht. Kleinere Maßnahmen zur Prävention wurden bereits umgesetzt. Das Thema „Waldbrände“ wird in den Diskussionsrunden zwischen der Stadt Wernigerode, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Nationalpark Harz auch intensiv beleuchtet.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussvorlage mehrheitlich zur Beschlussfassung.

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