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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Der Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese wird im beschleunigten Verfahren nach §§13, 13a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 25.10.2021 wird mit der beigefügten Begrün­dung i. d. F. vom 25.10.2021 sowie deren Anlagen gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 25.10.2021 sowie deren Anlagen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

                      

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                       

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Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „An der Zaunwiesesollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebiets i. S. v. § 6a BauNVO geschaffen werden.

 

Urbane Gebiete dienen vorrangig der Unterbringung von Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben sowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Dabei soll ein Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistung und sonstiger Nutzungen ermöglicht werden. Das Urbane Gebiet definiert eine Schnittstelle zwischen Mischgebieten, Kerngebieten und Allgemeinen Wohngebieten, wobei eine Nutzungsmischung ermöglicht wird, die zur Wahrung des Gebietscharakters nicht an bestimmte Anteile einer Nutzung gebunden ist. Ein Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Nutzungen ist gestattet, ohne dass die Wohnnutzung wesentlich gestört wird (im Vergleich zum Baugebietstyp Mischgebiet). Geplant ist die Errichtung von Wohngebäuden und Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, wie zum Beispiel Intensivpflege, Praxen und Dentallaboren, geplant. Ziel des Vorhabens ist es, die ehemals gewerblich genutzte Brachfläche städtebaulich neu zu ordnen und als Bindeglied zwischen dem nördlich gelegenen Gewerbegebiet sowie dem südlich der Zaunwiese befindlichen Wohngebiet zu fungieren. Die vorhandenen gewerblichen Nutzungen werden durch die neuen Nutzungen nicht beeinträchtigt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im nördlichen Stadtgebiet Wernigerodes entlang der Straße „Zaunwiese“ und wird durch diese verkehrlich erschlossen. Er umfasst eine Fläche von weit unter 20.000 m², sodass der Schwellenwert gem. § 13a BauGB für die zulässige Grundfläche nicht überschritten wird. Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gegeben. Das Plangebiet selbst ist gekennzeichnet durch eine ehemalig gewerblich genutzte Fläche (ehemals IMO Haustechnik Wernigerode GmbH) und weist derzeit einen hohen Grad an versiegelter Grundfläche auf. Innerhalb des gültigen Flächennutzungsplan wird der Geltungsbereich als Gewerbegebiet dargestellt. Da Urbane Gebiete aus diesem Gebietstyp entwickelt werden können, ist der Bebauungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

 

 

 

Eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes sind nicht erforderlich, da im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend gelten. Ausgleichsmaßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss vom 30.09.2021, Beschlussnummer 049/2021 sind nicht erforderlich, da durch die Entsiegelung der Fläche eine positive Flächenbilanz erreicht wird. Dies bedeutet, dass mit der Entwicklung der Fläche mehr Entsiegelung erfolgt, als vorher.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme in­nerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung ge­wählt.

Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan­ge zum Bebauungsplanentwurf.

 

                      

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Gaffert

Oberbürgermeister    

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 – Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 76An der Zaunwiese i.d.F. vom 25.10.2021,

                  Stand Entwurf

Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 76An der Zaunwiese“ i.d.F. vom 25.10.2021,

                  Stand Entwurf

Anlage 3 Ingenieurgeologisches Baugrundgutachten zum Bebauungsplan Nr. 76 „An der 
                  Zaunwiese“, Stand: 23.07.2021

Anlage 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese“,

                  Stand: 15.09.2021

 

                 

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