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Herr Kramer fasst die Informationen zum Bauvorhaben „An der Zaunwiese“ aus dem Bau- und Umweltausschuss vom 11.10.2021 zusammen.

 

Herr Zagrodnik erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Die Stadtverwaltung bittet mit Vorlage 105/2021 um das Votum der Mitglieder des Stadtrats für die Neuaufstellung und Billigung des Entwurfes 76/2021.

 

Herr Winkelmann bewertet positiv die zügige Umsetzung der vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Herr Siegel begrüßt hinsichtlich der Beschlussvorlage 105/2021 die Entsiegelung von Flächen sowie den Ausschluss von Ferienwohnungen. Er merkt kritisch den Umgang mit dem Niederschlagswasser an. Er vermisst die Darstellung zur Art und Weise der zukünftigen Regenrückhaltung. Weiterhin sieht er den Untergrund der zukünftigen Baufläche als problematisch an, da bei der Freilegung von Fläche die Auswaschung schädlicher Stoffe nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Herr Zagrodnik erläutert zum Niederschlagswasser, dass die bisher genehmigten Einleitmengen bestehen bleiben. Sollte darüber hinaus Regenrückhaltung notwendig sein, könnte dies nur auf der eigenen Fläche stattfinden. Da der Entwurf nicht detailliert ist, liegen keine weiteren Details vor, wie z.B. zur eventuellen Rigolenversickerung. Herr Zagrodnik weist darauf hin, dass diese nicht im öffentlichen Raum untergebracht werden können.

 

Herr Siegel bittet um den Abgleich der Textstellen aus der Begründung der Örtlichen Bauvorschrift: 10.1. sowie 10.4. zum Thema Schottergärten, da die Aussagen in beiden Abschnitten nicht übereinstimmen. Dies betrifft ebenso den Abschnitt 10.2., dort sind Photovoltaik- oder Solaranlagen anzubringen, allerdings sind in der Örtlichen Bauvorschrift 4.4. Solar- und Photovoltaik-Anlagen lediglich gestattet. Herr Siegel bittet um die klare Festlegung, die Photovoltaik- und Solar-Anlagen nicht nur zu gestatten, sondern diese festzusetzen.

 

Herr Bergmann befürwortet die Entsiegelung von Flächen, allerdings sieht er die Grundflächenzahl von 0,6 als hoch an. Ebenso ungünstig sieht er den Vergleich zur Bauhöhe des IGZ, da in der unmittelbaren Umgebung diese Gebäudehöhen nicht erreicht werden.

 

Herr Zagrodnik informiert zur gesetzlich zulässigen Grundflächenzahl im Urbanen Gebiet von 0,8. Er erläutert, dass zugleich die GRZ von 0,6 auch die Grenze für die Versiegelung durch Nebenanlagen und Erschließung ist. Dies ist vergleichbar mit der zulässigen Versiegelung in allgemeinen Wohngebieten.

 

Frau Wetzel ist ebenfalls mit dem Vergleich zur Gebäudehöhe des IGZ - sowohl mit der Traufhöhe als auch der Firsthöhe - unzufrieden. Sie vermisst Änderungen zum letzten Bauausschuss und ist gegen die angedachte Gebäudehöhe auch hinsichtlich der umliegenden Gebäude. Sie stimmt den Aussagen von Herrn Siegel zum Thema Photovoltaik- und Solaranlagen zu und befürwortet die Forderung dieser Anlagen. Frau Wetzel fragt zur Fassadenbegrünung nach. Sie begrüßt die Entsiegelung von Flächen, bittet jedoch um Sensibilisierung zum Thema Steingarten. Frau Wetzel merkt kritisch an, dass insgesamt zu wenige ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt sind.

 

Herr Bergmann fragt zu den Details zur zukünftigen Bebauung des Grundstückes.

 

Herr Zagrodnik erläutert, dass der Entwurf flexibel gehalten ist und die Baukörper bisher nicht festgelegt sind.

 

Herr Thurm fragt zur Höhe der künftigen Gebäude nach.

 

Herr Zagrodnik erläutert, dass die zukünftige Gebäudehöhen nicht identisch zur Gebäudehöhe des IGZ sein wird. Er sieht in der direkten Umgebung ein- bis zweigeschossige Gebäude als auch höhere Gebäude.

 

Herr Dr. Bosse hat keine Probleme mit der Gebäudehöhe. Er sieht die Risiken, im noch nicht Vorliegen des gestalterischen Konzeptes. Er bittet um weitere Begleitung des Bauvorhabens, auch hinsichtlich der ökologischen Aspekte. Er fragt zur Zuwegung, ob auch zukünftig die Zufahrt für größere Lkw oder Gefahrguttransporte für die dahinter liegenden Grundstücke 56/17 etc. gewährleistet ist.

 

Herr Zagrodnik antwortet, dass sich die Zuwegung mit dem neuen Bauvorhaben nicht ändert.

 

Herr Siegel begrüßt die angedachte Gebäudehöhe, um die bebaute und somit versiegelte Fläche optimal auszunutzen.

 

Herr Kramer bestätigt die geplante Harmonisierung der vorliegenden Hinweise.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

 

1

Enthaltung

 

 

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