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Bau- und Umweltausschuss:

7 Ja; 1 Enthaltung

 

Herr Albrecht bittet Herrn Kramer, die Anlagen zu den Beschlussvorlagen 105, 106 und 107, die am heutigen Tage den Stadträten übermittelt wurden, zu erläutern.

 

Herr Kramer erklärt, dass die Hinweise aus dem Bauausschuss aufgenommen wurden und in den Begründungen eingepflegt wurden. Der B-Plan Zaunwiese soll wirtschaftlich und ökologisch weiterentwickelt werden. Zusätzlich wurden Hinweise zur Photovoltaikanlage und Steingärten hinzugefügt.

 

Herr Siegel lobt, dass in die Höhe anstatt in die Fläche gebaut wird und die unversiegelte Fläche fast verdoppelt wird, ebenso den Ausschluss von Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen. Den Hinweisen aus dem Bau- und Umweltausschuss ist Herr Kramer seiner Meinung nach, jedoch nur teilweise nachgekommen. Die Dachgestaltung dieses B-Plans sollte dahingehend erweitert werden, dass Photovoltaik- und Solaranlagen anzubringen sind. In der Bauvorschrift stand jedoch nur, sie wären gestattet. Die Politik entscheidet über die Rahmenbedingungen. Herr Siegel wird dem Auslegungsbeschluss zustimmen. Im Auslegungsverfahren wird er darauf noch einmal ausdrücklich aufmerksam machen.

 

Herr Schönfelder kritisiert die späte Zusendung der Anlagen zu den Bebauungsplänen und zieht sich vom Beratungstisch zurück. Es sind 30 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Herr Kramer sagt, dass sich nicht die Beschlusstexte oder die Grundzüge der Planung geändert haben, sondern lediglich Formulierungen in den Begründungen. Es ist ihm sehr unangenehm, dass die Unterlagen so kurzfristig an die Stadträte verteilt wurden.

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Beschluss

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 76 „An der Zaunwiese wird im beschleunigten Verfahren nach §§13, 13a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 25.10.2021 wird mit der beigefügten Begrün­dung i. d. F. vom 25.10.2021 sowie deren Anlagen gebilligt.
  3. Der Entwurf wird mit der Begründung i. d. F. vom 25.10.2021 sowie deren Anlagen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2. Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

-

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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