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034/2021 - Stadtrat
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.04.2021
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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13.07.2021
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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03.06.2021
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ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag ...
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 3 und 4 dargestellten Stellungnahmen aus der freiwilligen, frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit in dem Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, OT Minsleben mit integrierter örtlicher Bauvorschrift berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70 „An der Gartenbreite“, OT Minsleben mit integrierter örtlicher Bauvorschrift i. d. F. vom 25.03.2021 wird mit der beigefügten Begründung gebilligt.
- Der Entwurf mit der Begründung i. d. F. vom 25.03.2021 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
- Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit keine. Ggf. fallen anteilige Kosten für den Straßenausbau an. Dazu wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Wernigerode und den Standwerken Wernigerode GmbH ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 Wohnbebauung „An der Gartenbreite“, OT Minsleben sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung von einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien- und Doppelhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode sowie den Ortsteilen gerecht.
Der gültige Flächennutzungsplan (Inkrafttreten: 29.06.2009) stellt den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches als Fläche für Landwirtschaft sowie einen kleinen Teil als gemischte Baufläche dar.
Der Bebauungsplan ist damit nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Für das Baugebiet soll jedoch § 13b BauGB zur Anwendung kommen. Aufgrund der Regelungen in § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (Bestandteil der Begründung).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von 21.449 m², welche sich direkt an die im Süden und Westen bestehende Bebauung anschließt. Nördlich und östlich des Plangebietes schließen sich Flächen für die Landwirtschaft an.
Im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs beläuft sich die zulässige Grundfläche auf 6.091 m2, sodass der Schwellenwert gem. § 13b BauGB für die zulässige Grundfläche von 10.000 m2 nicht überschritten wird. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben.
Das Plangebiet ist verkehrlich durch die im Westen des Geltungsbereiches verlaufende Straße „Gartenbreite“ sowie durch die im Südosten des Geltungsbereiches verlaufende Straße „Krugberg“ erschlossen.
Am 05.12.2019 hat der Stadtrat im Beschluss Nr. 129/2019 die Neuaufstellung sowie die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplans Nr. 70 „An der Gartenbreite“ beschlossen. Die Öffentlichkeit erhielt die Möglichkeit sich frühzeitig vom 17.01.2020 bis einschließlich 24.01.2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 70 Wohnbebauung „An der Gartenbreite“ zu informieren und sich zu der Planung zu äußern. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen waren äußerst positiv und betrafen insbesondere Kaufanfragen zu Grundstücken im Bebauungsplangebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes (Planstand: 22.10.2019) war zu diesem Zeitpunkt mit 13.721 m2 deutlich kleiner und auch die Lage ging nördlich über den aktuellen Geltungsbereich hinaus. Grund dafür, war eine nunmehr nicht mehr gegebene Flächenverfügbarkeit. Im Zuge der Erstellung der Entwurfsunterlagen fanden sich zudem neue Interessenten, die sich nun am Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“ beteiligen. Somit fügt sich der aktuelle Entwurf i. d. F. vom 25.03.2021 sehr viel besser in das Ortsbild von Minsleben ein und rundet dieses optimal ab.
Im Anschluss an die freiwillige, frühzeitige öffentliche Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 10.12.2020 um Stellungnahme zum Planvorentwurf (Stand: 08.12.2020) bis einschließlich 15.01.2021 gebeten. Im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes sind verschiedene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, welche in Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage zusammen mit den entsprechenden Abwägungen aufgeführt sind.
Ein Großteil der Anmerkungen und Hinweise aus den Stellungnahmen bezog sich auf den Ausarbeitungsstand der Planunterlagen des Vorentwurfs, welcher zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nicht konkret ausgearbeitet werden muss. Eine Konkretisierung erfolgte in der anschließenden Erarbeitung des Entwurfes, wobei nahezu alle Anregungen berücksichtig wurden. Dazu gehören u.a. die Auseinandersetzung mit den Erfordernissen der Raumordnung des LEP 2010 und des REP Harz (Stellungnahmen Nr. 1, Nr. 5 und Nr. 6), die Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Stellungnahme Nr. 1), die Löschwasserversorgung (Stellungnahmen Nr. 6.5, Nr. 18), die Niederschlagswasserentsorgung (Stellungnahmen Nr. 6.8, Nr. 16, Nr. 18), der Immissionsschutz (Stellungnahme Nr. 6.10), die Konkretisierung der verkehrlichen Erschließung (Stellungnahme Nr. 6.2) sowie die Auseinandersetzung mit dem Umwelt- und Artenschutz (Stellungnahmen Nr. 2.1 und Nr. 6.9). Seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft (Stellungnahme Nr. 5) wurde zudem eine Begründung der Größenordnung des Bebauungsplangebietes gefordert. Auch der Landkreis Harz (Stellungnahme Nr. 6) verwies darauf, eine Verdichtung im Innen- und Randbereich der Stadt Wernigerode zu präferieren. Es erfolgte diesbezüglich eine nachvollziehbare Darlegung und umfassende Rechtfertigung dieses Aspektes (Stellungnahmen Nr. 5 und Nr. 6). Eine Vielzahl an Hinweisen betrafen u.a. die Themen Kampfmittelbeseitigung (Stellungnahme Nr. 6.3), den Denkmalschutz (Stellungnahme Nr. 17) und hydrogeologische Aspekte (Stellungnahme Nr. 16). Diese fanden in den Entwurfsunterlagen entsprechend Berücksichtigung.
Folglich wurde ein Planstand erreicht, welcher den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erneut vorgelegt werden soll. Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung gewählt. Parallel dazu erfolgt die reguläre Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.
Anlage/n ...
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 – Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“ i. d. F. vom 25.03.2021,
Stand: Entwurf
Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“ i. d. F. vom 25.03.2021,
Stand: Entwurf
Anlage 3 – Behandlung der frühzeitigen Stellungahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebau-
ungsplan Nr. 70 „An der Gartenbreite“, Bearbeitungsstand: 31.03.2021
Anlage 4 – Behandlung der frühzeitigen Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 70
„An der Gartenbreite“, Bearbeitungsstand: 31.03.2021